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            <title>Landesparteitag : Anträge</title>
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                <title>Landesparteitag : Anträge</title>
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                        <title>S 3NEU: Änderung der Beitrags- und Kassenordnung</title>
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                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband rückwirkend zum 1.Januar 2019</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Änderung § 4 Abs.2 Beitrags- und Kassenordnung:<br><strong>Alt</strong>:<br>
„Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband hat die gleiche Höhe und Fälligkeit wie der für den Bundesverband. Er wird aber nur für die Mit­glieder, die 25 Jahre und älter sind, unmittelbar von den Kreisverbänden erhoben. Das, was sich für den Landesverband durch die Mitglieder unter 25 an Beitrags­anteilen ergibt, erhält er per Umlage nach dem Verteilungsschlüssel für die staatliche Grundfinanzierung.“<br><br><strong>Neu</strong>:<br>
„Für jedes Mitglied führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Der Beitragsanteil für den Landesverband hat die gleiche Fälligkeit wie der für den Bundesverband und beläuft sich auf die Hälfte davon.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Änderung § 7 Beitrags- und Kassenordnung:<br><strong>Alt</strong>:<br>
„Die staatliche Grundfinanzierung, die der Landesverband sowohl vom Bund als auch vom Land erhält, wird zur Hälfte an die Kreisverbände verteilt. Dafür findet der folgende Verteilungsschlüssel Anwendung, nach dem die Verteilung für jeweils ein Kalenderjahr berechnet wird:<br>
- 35 % werden als Sockelbetrag gleichmäßig an alle Kreisverbände verteilt.<br>
- 15 % werden nach der Höhe der von den Kreisverbänden eingeworbenen Zuwendungen (Beiträge, Geld- und Verzichtsspenden) verteilt. Die Zahlengrundlage ist der im Vorjahr erschienene Rechenschaftsbericht für das wiederum davor liegende Jahr.<br>
- 15 % werden nach den WählerInnenstimmen jeweils zu einem Drittel der jeweils letzten Landtags-, Bundestags- und Europawahl verteilt.<br>
- 15 % werden nach der Fläche (Quadratkilometer) verteilt.<br>
- 20 % werden nach der Mitgliederzahl zum 1. Januar des Jahres verteilt, für das die Verteilung berechnet wird.<br>
Den Kreisverbänden werden ihre Anteile aus der Grundfinanzierung auf ihrem jeweiligen Verrechnungskonto beim Landesverband gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tag, an dem die Ratenzahlungen aus der staatlichen Parteien­finanzierung beim Landesverband eingegangen sind.“<br><br><strong>Neu</strong>:<br>
„Von der staatlichen Grundfinanzierung, die der Landesverband sowohl vom Bund als auch vom Land erhält, werden 36,5 % an die Kreisverbände verteilt. Dafür findet der folgende Verteilungsschlüssel Anwendung, nach dem die Verteilung für jeweils ein Quartal berechnet wird:<br>
- 30,0 % werden als Sockelbetrag gleichmäßig an alle Kreisverbände verteilt.<br>
- 12,5 % werden nach der Fläche (Quadratkilometer) verteilt.<br>
- 7,5 % werden als Peripherie-Ausgleich an Kreisverbände abseits der Kiel-Region und des Hamburger Umlandes nach jeweils mehrheitlichem Beschluss des Landesfinanzrats verteilt.<br>
- 15,0 % werden nach der Höhe der von den Kreisverbänden eingeworbenen Zuwendungen (Beiträge, Geld- und Verzichtsspenden) verteilt. Die Zahlengrundlage ist der im Vorjahr erschienene Rechenschaftsbericht für das wiederum davor liegende Jahr.<br>
- 22,5 % werden nach den WählerInnenstimmen jeweils zu einem Drittel der jeweils letzten Landtags-, Bundestags- und Europawahl verteilt. Ein neues Wahlergebnis wird erstmals im folgenden Quartal berücksichtigt.<br>
- 12,5 % werden nach der Mitgliederzahl zum 1. Januar des Jahres verteilt, für das die Verteilung berechnet wird.<br>
Den Kreisverbänden werden ihre Anteile aus der Grundfinanzierung auf ihrem jeweiligen Verrechnungskonto beim Landesverband gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt zu dem Tag, an dem die Ratenzahlungen aus der staatlichen Parteien­finanzierung beim Landesverband eingegangen sind.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Erläuterung zu 1.: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach der bisherigen Regelung würden die Kreisverbände in 2019 monatlich jeweils 3,07 € pro Mitglied an den Bundesverband und noch einmal 3,07 € pro Mitglied, das 25 Jahre oder älter ist, an den Landesverband abführen. Mit der neuen Regelung werden monatlich einmal 4,60 € pro Mitglied fällig, was als ein Beitragsanteil berechnet und eingebucht werden kann; denn bei der Berechnung der Beitragsanteile muss nur noch von der Zahl aller Mitglieder ausgegangen werden. Eine Ermittlung der Zahl von den U25-Mitgliedern und deren Abzug von der Gesamtmitgliederzahl ist nicht mehr erforderlich. Weil pro Quartal nur noch ein statt zwei Beitragsanteile eingebucht werden müssen, sind das bei jedem Kreisverband 4 Buchungen pro Jahr weniger. In der Buchhaltung des Landesverbandes sind es alljährlich 60 Buchungen weniger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Erläuterungen zu 2.: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 36,5 % werden so berechnet, dass die Vereinfachung der Finanzbeziehungen aufkommensneutral erfolgt. Genauer gesagt verlieren oder gewinnen sowohl der Landesverband als auch die 15 Kreisverbände in deren Gesamtheit nicht. Bei der Berechnung der 36,5 % wird auch berücksichtigt, dass der Landesverband die Kreisverbände nicht mehr an den Umlagen für die Wirtschaftsprüfung beteiligt und dass die Kreisverbände keine Beitragsanteile mehr für Doppelmitgliedschaften bei der Grünen Jugend zahlen.<br>
Das übernimmt der Landesverband, aber dafür muss er entlastet werden, indem er weniger von der staatlichen Grundfinanzierung an die Kreisverbände abführt. Die Höhe des neuen Abführungssatzes 36,5 % wurde berechnet, nachdem die Abschlagszahlungen der staatlichen Grundfinanzierung für 2019 festgesetzt worden ist sowie in der Sitzung des Landesfinanzrats am 1.März besprochen und als Empfehlung für den Landesparteitag so beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Verteilungsschlüssel wird auf Empfehlung des Landesfinanzrats geringfügig geändert, wobei die Aufteilung je zur Hälfte nach Struktur- und Erfolgskomponenten erhalten bleibt. Nur innerhalb dieser Blöcke wird ein wenig nachjustiert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es wird berücksichtigt, dass strukturelle Nachteile nicht nur aufgrund einer geringen Größe (Sockelkomponente) und einer weiten Verteiltheit der Mitglieder (Flächenkomponente), sondern auch durch eine relativ große Entferntheit zu Hamburg und Kiel entstehen. Deshalb wird ein Peripherie-Ausgleich eingeführt. Als Peripherie anzusehen sind alle Kreisverbände, deren Gebiet nicht an Kiel, Neumünster oder Hamburg angrenzt, wobei sich Kiel und Neumünster selber natürlich auch nicht in einer peripheren Lage befinden. Das ergibt 7 als peripher bezeichnete Kreisverbände, die alle zu gleichen Teilen etwas von der Peripherie-Finanzierung abbekommen können. Es soll aber der mehrheitlichen Entscheidung des Landesfinanzrats überlassen werden, einige der peripheren Kreisverbände als besonders peripher zu definieren und bei der Verteilung zu bevorzugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei den Erfolgskomponenten wird berücksichtigt, dass durch die Senkung der Beitragsanteile künftig weniger Geld, das nach der Mitgliederzahl berechnetet wird, von den Kreisverbänden zum Landesverband geht. Also kann auch weniger nach der Mitgliederzahl berechnetes Geld zurückgehen. Dafür wird anteilig mehr nach den Wahlergebnissen ausgekehrt, weil ein guter Wahlkampf etwas kostet und dafür eine Art Wahlkampfkostenrückerstattung angemessen ist. Außerdem sollen veränderte Wahlergebnisse sich künftig schon im folgenden Quartal und nicht erst im folgenden Jahr bemerkbar machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Ergebnis führt diese Vereinfachung zu einer Verminderung der Buchungsvorgänge beim Landesverband um 90 pro Jahr sowie spiegelbildlich um 6 bei jedem der 15 Kreisverbände. Es gibt auch leichte Verschiebungen der Finanzflüsse, und zwar zugunsten der Kreisverbände in der Peripherie und zugunsten denjenigen, die viele Mitglieder zu betreuen haben. Aber auch diejenigen Kreisverbände, die relativ nach der neuen Finanzverteilung ein wenig schlechter als nach der alten gestellt werden, haben absolut in Euros gerechnet mehr als bisher zur Verfügung, weil die Mitgliederzahl in allen Kreisverbänden gestiegen ist und weil sich die staatliche Grundfinanzierung erhöht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine weitere Änderung betrifft lediglich die Reihenfolge, in der die Verteilungskomponenten aufgelistet werden: zuerst die Strukturkomponenten und dann die Erfolgskomponenten und nicht durcheinander.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Apr 2019 13:23:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>K 2NEU: Fridays for Future unterstützen - Klimakrise in Schleswig-Holstein anpacken</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Fridays_for_Future_unterstuetzen_-_Klimakrise_in_Schleswig-Holstein_anp-20885</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Fridays_for_Future_unterstuetzen_-_Klimakrise_in_Schleswig-Holstein_anp-20885</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir unterstützen die Schüler*innenstreiks &quot;Fridays for Future&quot; und setzen uns für ihre Ziele ein, damit nachfolgende Generationen einen ähnlich bewohnbaren Planeten vorfinden, wie wir das derzeit tun. In diesem Zuge kritisieren wir den viel zu langsamen Kohleausstiegsplan der Kohlekommission und fordern die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf, damit sie den von ihr selbst unterschriebenen Pariser Klimavertrag einhält. Grundsätzlich begrüßen wir, dass es einen Einstieg in den Ausstieg gibt. Ein Ausstieg bis 2038 wird aber den Klimazielen von Paris nicht gerecht und bietet künftigen Generation keine Lebensgrundlage. Wir wollen den Kohleausstieg bis 2030. Gleichzeitig ist es uns wichtig, Klimaschutz und Arbeitsmarktpolitik zusammenzudenken und nicht als Gegensatz zu sehen. Wir weisen darauf hin, dass durch die Energiewende deutlich mehr Jobs entstehen als verloren gehen, achten aber darauf, dass die betroffenen Regionen nicht abgehängt werden. Auch bei einem beschleunigten Kohleausstieg geben wir darauf acht, dass die Mitarbeiter aus dem Kohlebereich nicht unter die Räder kommen. Kohleausstieg und Strukturmaßnahmen müssen nun in Gesetzesform gegossen werden. Die hohen Entschädigungen an die Kohlekonzerne lehnen wir aber ab.Gleichzeitig begrüßen wir es, dass es endlich einen Einstieg in den Kohleausstieg geben soll, der aber erkennbar unzureichend ist.<br><br>
Auch unterstützen wir die Forderungen von Fridays for Future nach der konsequenten Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels in den Klimazielen Schleswig-Holsteins und setzen uns dafür ein. Dafür wollen wir ein Treibhausgasrestbudget festschreiben, das zurzeit noch ungefähr260 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente beträgt. Bei einer linearen Reduktion entspräche dies Klimaneutralität bis 2040, bei einem fortgesetzten Treibhausgasausstoß auf derzeitigem Niveau müssten wir sogar früher als 2040 klimaneutral werden.<br><br>
Wir peilen daher an, bis spätestens 2040 reell 100% erneuerbare Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr bereit zu stellen. Es ist zwingend nötig, das integrierte Klimaschutzkonzept 2040 dementsprechend zu gestalten. Die Klimaschädlichkeit von Methan muss mit den aktuellen Werten des IPCC und entsprechend unseren Klimazielen gemessen werden. Bisher wird das Global Warming Potential von Methan nach 100 Jahren Zerfall gemessen. Es ist aber widersprüchlich in den nächsten Dekaden klimaneutral sein zu wollen und gleichzeitig die Werte für Methan nach 100 Jahren Zerfall zu nutzen. Die Klimaschädlichkeit beträgt nach 20 Jahren aber mindestens 86 CO2 Äquivalente statt 34 CO2 Äquivalenten. Für den UNFCCC-Prozess sind doppelte Statistiken zu führen.<br><br>
Für das Klima zu streiken ist kein Verbrechen, sondern ziviler Ungehorsam, der unseren Respekt verdient. Diskussionen über Strafzahlungen oder ähnliche Sanktionen lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Produktion von erneuerbarem Strom ist Schleswig-Holstein richtungsweisend, muss aber noch deutlich mehr erneuerbare Energie erzeugen. In der Verkehrspolitik werden erste Anstrengungen unternommen, aber bei der Wärmewende bewegt sich in der Praxis kaum etwas. So ist der Anteil erneuerbarer Wärme in den letzten 7 Jahren lediglich um 2% gestiegen. Wir wollen eine Baupflicht für erneuerbare Wärme bei Neubauten ab 2020 und Sanierungen ab 2025, wie es sie bereits in Baden-Württemberg gibt.<br><br>
Investitionen in neue Heizungen fließen damit in Nullemissionstechnologien, nicht mehr länger in die Verbrennung fossiler Rostoffe.<br><br>
Die ersten Einspeisevergütungen für erneuerbaren Strom wurden von Kommunen eingeführt. Es ist zu prüfen, ob dies für Wärme- und Gasnetze in Schleswig-Holstein möglich ist. Die Wärmenetze müssen weiter ausgebaut werden. Dafür wollen wir aktiver auf die Kommunen zugehen, damit diese die entsprechenden Mittel auch abrufen. Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung zu einer CO2-Steuer, die zu einer Treibhausgassteuer ausgeweitet werden sollte. Potenziale für Energieeffizienz bei Gebäuden der öffentlichen Hand müssen unverzüglich gehoben werden. Allgemein streben wir an, dass alle Neubauten den Effizienshaus 40 Standard erfüllen und alle Sanierungen den Effizienshaus 55 Standard. Auch bei der Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien sollen Landesliegenschaften voran gehen. Wir wollen zudem Holzbau ermöglichen und zu diesem Zweck rasch das Baurecht anpassen. Es ist zu prüfen, ob ein FSC-Standard bei Holzbau verpflichtend festgelegt werden kann. Holzbau nach FSC-Standard ist auf jeden Fall finanziell zu fördern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Apr 2019 11:53:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E 5 NEU2:  Energiewende und Wasserstoffwirtschaft „made im echten Norden“</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/_Energiewende_und_Wasserstoffwirtschaft_made_im_echten_Norden-5281</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/_Energiewende_und_Wasserstoffwirtschaft_made_im_echten_Norden-5281</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die große Koalition in Berlin versagt bei Energiepolitik und Klimaschutz:<br>
Große Ziele für die Zukunft ausrufen - aber heute erstmal abwarten und nichts tun.<br>
Die große Koalition, die Regierung der einstigen „Klimakanzlerin“, hat zwar das Übereinkommen zum Klimaschutz am 12. Dezember 2015 auf der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Klimakonferenz_in_Paris_2015">UN-Klimakonferenz in Paris</a> völkerrechtlich mitbeschlossen. Die Konsequenzen jedoch bleiben aus. Die Politik, heute Klimaschutz und Energiewende voranzutreiben, erstickt in Mutlosigkeit, in Inkompetenz gemischt mit diffuser Bedenkenträgerei und in Verstrickung mit der Fossil-Industrie.<br>
Der Handlungsbedarf im Kampf gegen die Klimakrise wird dabei täglich dringender und größer.<br><br>
Während die große Koalition sich um die 20.000 Arbeitsplätze in der deutschen Kohleindustrie sorgt, sagen wir:<br>
Die Energiewende hat allein in Schleswig-Holstein mehr an Arbeit geschaffen.<br>
Die Energiewende schafft Arbeitsplätze und grünes Wirtschaftswachstum. Die Wirtschaft steht in den Startlöchern, nur der Schuß aus Berlin fällt und fällt nicht.<br><br>
Heute und jetzt ist die Zeit für neue, weitergehende Veränderungen im Energiesektor.<br>
Die Norddeutsche Energiewende (NEW 4.0), ein Zusammenschluß von 70 Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft [new4-0.de], hat viele gute Projekte entwickelt für die schleswig-holsteinische Westküste und Hamburg. Allein es fehlt der wirtschaftliche Rahmen, diese auch erfolgreich umzusetzen. Die Energiepolitik der GroKo ist die Innovationsbremse für die Wirtschaft in unserem Land.<br><br><a href="https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/admin/amendment/update/16132">H-Tec aus Lübeck und JP Joule aus Reußenköge bauen mittelgroße Elektrolyseure </a>und Wasserstofftankstellen und ermöglichen Wasserstoff-Busse in Nordfriesland.<br>
Energie des Nordens mit Windgas Haurup projektieren Elektrolyseure im Megawatt-Bereich, um Windgas in die Gasleitung DeuDan der GasUnie einzuspeisen.<br>
Windpark Ellhöft baut einen Elektrolyseur mit Tankstelle für PKW.<br>
Der Greentec Campus in Enge-Sande und die Genossenschaft eE4mobile haben sich zu einem bundesweit beachteten Lernort für neue saubere Mobilität entwickelt nach dem Motto: Wir fahren lieber mit Strom vom Deich als mit Öl vom Scheich.<br>
Die Firma Wind to Gas Energy, die große Batteriespeicher und Wasserstoffproduktion in Brunsbüttel betreibt, fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Energiesektoren. Energiewende erfordere mehr als nur den Ausbau der Erneuerbaren.<br>
Mit „Entree 100“ projektiert die Entwicklungsagentur Region Heide Sektorkopplung im industriellen Maßstab [entree100.com], mit Wasserstofferzeugung aus erneuerbarem Strom, regional in Schleswig-Holstein erzeugt. Durch kombinierte Technik, Wärmenutzung u.a. soll der Wirkungsgrad der Elektrolyseur-Prozesse entscheidend angehoben werden. Wasserstoff für das Industriegebiet Brunsbüttel, für die Raffinerie in Hemmingstedt auch für grünen Kraftstoff [synthetic fuels], neue Energieversorgung für ein ganzes Stadtviertel „Quarree 100“. Hier will eine Region zeigen, wieviel Innovation und Wirtschaftskraft in der Energiewende steckt.<br>
Es sind diese und zahlreiche weitere Beispiele aus Wirtschaft und Wissenschaft in unserem Land, die uns Mut machen auf eine klimafreundliche Zukunft.<br>
Während Andere vor der Energiewende und einer angeblich drohenden Entindustrialisierung Deutschlands warnen, sagen wir GRÜNE Ja! zur Energiewende und den wirtschaftlichen Chancen, die eine engagierte Politik für Energiewende und Klimaschutz eröffnet.<br><br>
Wir GRÜNE wollen die Sektorenkopplung voranbringen. Wir wollen die Stromwende mit Wärme, mit Power to Gas, mit Verkehr und industrieller Produktion und Gewerbe verbinden.<br>
Wir haben Vertrauen in die Fähigkeiten, in den Willen, in die Begeisterung der Menschen, die den wirtschaftlichen Erfolg mit dem Klimaschutz verbinden. Wir sagen Ja! zur Energiewende in Schleswig-Holstein. Wir wollen Ökonomie und Ökologie verbinden. Wir denken an die Zukunft und wollen hier und jetzt für uns und die kommenden Generationen handeln.<br>
Wir sehen, daß besonders in Schleswig-Holstein innovative Technologien entstehen und viele Entwicklungen mit neuen Ideen für die Energiewende begeistern. GRÜNE Politik setzt bei der Energiewende auf Innovation „made im echten Norden“, womit wir Ökologie und Ökonomie vereinen. Deshalb werden wir Technologien fördern, Anreize zur Erprobung geben und für gute Rahmenbedingungen für marktreife Systeme sorgen.<br><br><a href="https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/admin/amendment/update/16132"><strong>Wasserstoff muß grün sein</strong><br>
Wasserstoff [H<sub>2</sub>] ist nicht per se ökologisch. Vorteile für den Kilmaschutz ergeben sich nur dann, wenn seine Erzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen stammt.<br>
Bis zur Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien haben wir noch einen weiten Weg vor uns.<br>
2018 wurden 14 % des gesamten Endenergieverbrauchs (nur im Stromsektor ca. 40 %) aus Erneuerbaren Energien gedeckt. </a><br><br>
Die direkte Anwendung von Strom ist immer die effizienteste Nutzung. Wasserstoff ist sinnvoll als Lastsenke für die Zeitfenster mit sehr viel EE-Strom und dort, wo wir mit Batterie nicht weiterkommen bzw. wo wir stoffliche Energieträger brauchen.<br>
Eine Wasserstoffwirtschaft wird sinnvoll nur dann entstehen können, wenn der Ausbau der EE dynamisch weitergeht.<br>
Die Erneuerbaren Energien müssen kontinuierlich und verstärkt ausgebaut werden. Die Verwendung von H<sub>2 </sub>muß dabei intelligent in ein vielfältiges System von Erzeugung und Verbrauch eingebunden sein.<br><br><strong>Vielfalt und Technologieoffenheit</strong><br>
Die Energiewende wird nur gelingen, wenn wir effizient mit den zur Verfügung stehenden Erneuerbaren Energieträgern Wind, Sonne und Biomasse umgehen. Die Energiewende braucht auf diesem Weg viele Optionen der Anwendung, der Speicherung, des Transports und des Ausgleiches sowohl von Verbrauchsspitzen als auch Erzeugungsschwankungen der Erneuerbaren Energien.<br><br><strong>Wasserstoff als Alleskönner</strong><br>
Wasserstoff wird im Rahmen der Sektorenkopplung ein Energieträger der Zukunft werden. Erzeugt aus erneuerbaren Energien, kann dieser Grüne Wasserstoff einfach mittels Solar- oder Windstrom über elektrolytische Verfahren hergestellt werden und zum anderen sehr leicht ohne CO2-Emissionen seine Energie wieder abgeben (z.B. Brennstoffzelle). Zudem ist Wasserstoff das Ausgangsprodukt für jegliche synthetischen Kraftstoffe und Energieträger (Benzin, Diesel, Kerosin, Methanol, Methan, Ammoniak, Propan, etc.). Das Gasnetz kann als großer Energiespeicher Wasserstoff aufnehmen und an anderem Ort zur Verfügung stellen.<br><br><strong>Effizienz steigern</strong><br>
Die Herstellung von Grünem Wasserstoff und auch jeder weitere Schritt in der Synthese ist mit einem geringeren Wirkungsgrad gegenüber der direkten Nutzung aus elektrischer Energie verbunden. Die Wasserstofftechnologie hat hier vor allem durch intelligente Verknüpfung mit anderen Techniken Entwicklungspotential in Richtung Effizienz. Das gilt sowohl für die Nutzung und Speicherung der bei der Elektrolyse anfallenden Wärme als auch die Konzentration auf die Nutzung der Spitzen der Stromerzeugung für die Erzeugung von Wasserstoff. Sie sollte dort zum Einsatz kommen, wo sie ökonomisch und ökologisch geeignet und effizient ist. Auf kurzer Strecke und leichtem Transport bietet der Batterie-elektrische Antrieb Vorteile, auf längerer Strecke und beim Schwerlastverkehr kommt zunehmend Wasserstoff ins Spiel.<br><br><strong>Der Preis muß die ökologische Wahrheit sagen</strong><br>
Derzeit kostet Grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren bedingt durch den regulatorischen Rahmen der Steuern, Abgaben und der fehlenden CO2-Abgabe jedoch ein Mehrfaches des grauen Wasserstoffs, der in Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Neue Technologieentwicklungen bei der Umsetzung der Energiewende sollten jedoch für betriebliche, regionale und überregionale Herausforderungen frühzeitig verfügbar sein. Dafür müssen sie durch eine effiziente, an dem Ziel der Energiewende orientierte politische Rahmensetzung begleitet werden. Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Besteuerung von Treibhausgasen wie CO2 und Methan muß kommen. Nur so kann der grüne Wasserstoff wettbewerbsfähig werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muß dringend beschleunigt werden. Nur so ist es möglich, die Einhaltung der Klimaziele zu gewährleisten und für bestehende und neue Verbraucher, wie Elektroautos, Wärmepumpen und für die Produktion von grünem Wasserstoff genügend erneuerbaren Strom vorzuhalten<em>.</em></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Regularien für zuschaltbare Lasten müssen bei der Umsetzung besser an den der zügigen Umsetzung der Energiewende orientieren. Mit dem ENKO-Projekt ist das erste Projekt für zuschaltbare Lasten in Schleswig-Holstein in der Umsetzung. Das muß nach der Startphase für Haushalte und kleine Unternehmen erweitert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wasserstoffgestützte Triebwagen und andere Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs bieten sich gerade im Energiewendeland Schleswig-Holstein an. Dies muß sich bei Ausschreibung und Beschaffung niederschlagen. Dabei suchen wir auch die Zusammenarbeit mit unseren dänischen Nachbarn.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Systemfremde Hindernisse für eine zügige Energiewende in allen Sektoren sind zu beseitigen. Dazu gehört sowohl das Ende der Doppelbesteuerung von Speichern und Speichermedien (beim Befüllen und Leeren), als auch die zügige Umsetzung der EU-RED-2-Richtlinie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Umwandlung von Strom in Wasserstoff muß als weitere Option zuschaltbarer Lasten ermöglicht werden. So können wir Solar- und Windstrom nutzen, den der Strommarkt allein nicht nachfragt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für grünen Wasserstoff und Erneuerbare Gase ist im Gasnetz ein Einspeisevorrang gesetzlich zu sichern. Der Anteil grünen Wasserstoffs, der im Gasnetz eingespeist werden kann, muß von derzeit 2 Prozent sukzessive erhöht werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Bau von Gaskraftwerken und anderen an das Gasnetz angeschlossenen Verbrauchern sollte darauf ausgerichtet sein, hohe Anteile Wasserstoff zu verbrennen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Speichertechnologien für Wasserstoff müssen zeitnah weiter erprobt und entwickelt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Beratung und Koordinierung beim Einwerben und dem Einsatz von Mitteln des Bundes und der EU für grünen Wasserstoff soll verbessert werden und mit den Aktivitäten in den Kompetenz- und Demonstrationszentren im Land koordiniert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die baurechtlichen und emissionsrechtlichen Vorschriften und besonders deren Umsetzung in der Praxis sollen überprüft werden, ob sie den Anforderungen dezentraler Strukturen und der Möglichkeit der Nutzung der Wärmeerzeugung der Elektrolyse genügen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Auch im Bereich Schiffs- und Schwerlastverkehr ist der Antrieb mit Wasserstoff zu fördern. Mit LOHC steht uns inzwischen eine Speichertechnologie zur Verfügung, die das Entweichen von Wasserstoff verhindern kann. Diese Technologie wollen wir weiter entwickeln.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Apr 2019 17:04:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E 1 NEU2: Keine Zeit zum Warten beim Klimaschutz: Windenergie wieder flott machen und Solarenergie kräftig anschieben!</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Keine_Zeit_zum_Warten_beim_Klimaschutz_Windenergie_wieder_flott_mache-47683</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Keine_Zeit_zum_Warten_beim_Klimaschutz_Windenergie_wieder_flott_mache-47683</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Windenergie in Schleswig-Holstein entwickelt sich zur Zeit schlecht. Wir brauchen jedoch für Energiewende und Klimaschutz einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Windenergie ist in Schleswig-Holstein der wesentliche Träger bei der Erzeugung von sauberem Strom.<br>
Die Zielmarken, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart sind, drohen bei dem geringen Zubau im einstigen Windland Nr. 1 unter die Räder zu geraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Arbeitsplätze stehen im großen Umfang auf dem Spiel: Durch die Erneuerbaren wurden etwa 15mal so viele Jobs geschaffen wie im Kohlebereich heute noch bestehen. Nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein hat es wegen der Ausbauflaute bei der Windenergie schon Entlassungen gegeben, weitere sind zu befürchten. Die sozialen, familiären und regionalen Folgen von Jobverlusten bei den Erneuerbaren dürfen nicht weniger im politischen Fokus stehen als die der Kohlekumpels.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bitten die Landtagsfraktionen und die Landesregierung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die derzeitige Teilfortschreibung Windenergie zügig zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Das schafft wieder eine Perspektive für Energiewender*innen und Unternehmen im Land.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>auf 2 Prozent der Landesfläche genügend Raum für Windenergienutzung vorzusehen, um die Klima- und Ausbauziele spätestens 2025 mit 10 GW Leistung Onshore auch umfänglich und zeitgerecht zu erreichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Ausbau der Windenergie kontinuierlich im erforderlichen Umfang fortzusetzen. Dafür brauchen wir die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Flächen, auf denen sich die Planungen verfestigt haben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die komplizierten Repoweringauflagen zu überprüfen. Diese belasten den Wettbewerb unserer schleswig-holsteinischen Windkraftbetreiber*innen. Die Überprüfung dient vor Allem auch der Rechtssicherheit der Planung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>rechtzeitig das nächste Regionalplanungsverfahren vorzubereiten. Ziel ist dabei, spätestens 2025 die der Windenergie zur Verfügung gestellte Fläche an die Energie- und Klimaziele des Übereinkommens der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Klimakonferenz_in_Paris_2015">UN-Klimakonferenz in Paris</a> vom 12. Dezember 2015 anzupassen. Dazu werden 2% unserer Landesfläche nicht mehr ausreichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erleichtern, indem in landschaftlich vorbelasteten Umgebungen wie unter Elektrizitäts-Freileitungen, angrenzend zu Umspannwerken, in Windparks, an Bundesstraßen, rund um Kläranlagen usw. und in einem 110m-Abstand dazu Solaranlagen gemäß EEG errichtet und betrieben werden dürfen. Dabei muss es unser Anspruch sein, dass diese zusätzlichen Solarkraftwerke neben dem Klima- auch dem Artenschutz dienen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Apr 2019 13:18:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>N 4.1 NEU: Ja zum Wolf und zum Wolfsmanagement</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Ja_zum_Wolf_und_zum_Wolfsmanagement-15737</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Ja_zum_Wolf_und_zum_Wolfsmanagement-15737</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen Seite ist der Wolf als heimisches Wildtier streng geschützt, weil sein Bestand noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen andererseits gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit dem Wolf und anderen wilden Tieren zu leben. Dort wo es zu Konflikten kommt, brauchen wir rechtssichere Lösungen. Auch unter den geltenden Rechtsvorschriften können Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder die sich auf Weidetiere als Beute spezialisieren, zum Abschuss freigegeben werden. Das ist auch richtig so. Wir brauchen also keine neuen Gesetze, sondern müssen uns darauf verständigen, wie diese anzuwenden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer eine sachliche Debatte fordert, muss auch selbst sachlich bleiben. Sogenannte wolfsfreie Gebiete kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Mensch weiß, wo der Wolf als nächstes auftaucht. Solche Forderungen helfen weder den Tierhalter*innen, noch dienen sie der Sache. Sie sind populistisch und streuen den Menschen Sand in die Augen. Das gleiche gilt für spezielle Schutzgebiete für den Wolf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne haben uns immer dafür stark gemacht, Artenschutz und Weidetierhaltung nicht gegeneinander auszuspielen. Herdenschutzmaßnahmen und Wolfsmanagement sollen die Weidetierhalter*innen unterstützen. Wo dies nicht ausreicht und einen Wolf nicht dauerhaft von Menschen und Nutz- und Haustieren abhält, ist eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes nach Naturschutzrecht möglich.<br><br>
Die Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden prägt unsere Landschaft und Kultur und ist in vielen Fällen auch für den Natur- und Artenschutz wichtig. Durch den Wolf kann sich diese Form der Tierhaltung verändern. Wir Grüne wollen die Koexistenz von Wolf und Weidetieren sichern. Die erforderliche Anpassung der Tierhaltung(wie z. B. Zäune, Hunde, Mehraufwand bei der Hütung der Tiere), die vor Schäden durch den Wolf schützt, muss finanziell erstattet werden.<br><br>
Die Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung an Deichen und im Hinterland (Winterweide) besonders unterstützt wird. Als mögliche Maßnahmen kommen u.a. Pachterlass für die beweideten Flächen oder spezielle Landschaftspflegeverträge mit den Schafhalter*innen in Betracht, die die Schafhaltung finanziell absichern.<br><br><br>
Wölfe müssen Wildtiere bleiben. Sollten Wölfe problematisches (mehr als zweimaliges Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen) oder nicht artgerechtes Verhalten (zu große Annäherung an Menschen) zeigen, muss es eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss geben. Eine Betäubung und Verbringung in Wildgehege ist nicht tierschutzgerecht, weil wilde Tiere in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden können.<br>
Der Wolf steht europaweit und in Deutschland so lange unter dem besonderen Schutz der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie, bis er einen „guten Erhaltungszustand“ erreicht hat. Wann dieser erreicht ist, muss fachlich und nicht politisch entschieden werden.<br><br>
Eine Aufnahme ins Jagdrecht lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nötigenfalls erforderliche Abschussgenehmigungen würden sich dadurch verzögern. Die jagdliche Regulierung der Wölfe in Schweden widerspricht dem EU-Recht und wird mittlerweile von der EU aktiv geahndet.<br><br>
Für ein langfristiges konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ist es erforderlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Weidetierhaltung gebietsweise vorbeugend anzupassen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das Entstehen von auffälligem Wolfsverhalten zu vermeiden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>angemessene Entschädigungen für Wolfsschäden zu zahlen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>problematische Einzelwölfe nach den bundesweiten Managementvorgaben zu identifizieren und im Einzelfall in letzter Konsequenz zu töten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Wolfsmanagement ist ein „lernendes System“. Niemand weiß heute, wie sich die Population der Wölfe in SH entwickelt. Deshalb muss das Wolfsmanagement unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten laufend angepasst werden. Tierhalter*innen und Naturschutzverbände sollen bei der Weiterentwicklung eng eingebunden werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Apr 2019 17:37:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 3 NEU: Abschiebehaft aus Bundesrecht streichen</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Abschiebehaft_aus_Bundesrecht_streichen-61523</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Abschiebehaft_aus_Bundesrecht_streichen-61523</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Verfechterin der allgemeinen, universellen Menschenrechte, stellen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein gegen jeden Versuch, Menschen, die keine Straftat begangen haben, zu inhaftieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SH, lehnen Abschiebehafteinrichtungen als Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung einer (vermeintlich) vollziehbaren Ausreisepflicht grundsätzlich ab. Wir setzen uns für mildere Mittel ein. Europäische und Bundesgesetze müssen dahingehend geändert werden, dass es gar nicht möglich ist, Abschiebungshaft anzuordnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange diese bundes- und europarechtlichen Regelungen bestehen, die wir für falsch halten, sind die Bundesländer in der Pflicht auszuführen. Deshalb setzen wir GRÜNE uns dafür ein, dass in der Abschiebhafteinrichtung in Glücksstadt Mindeststandards zu berücksichtigen sind, so wie im Koalitionsvertrag festgehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir lehnen außerdem die Pläne des Bundesinnenministers ab, Menschen in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, statt in Abschiebehafteinrichtungen und damit das Trennungsgebot nach europäischem Recht aufzuheben. Auch halten wir für rechtsstaatlich untragbar, Menschen ohne Richtervorbehalt zu inhaftieren, wie vom Bundesinnenminister beabsichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Flucht ist kein Verbrechen! - Kein Mensch ist illegal!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Apr 2019 16:22:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A 2NEU: Tierschutz darf nicht an Grenzen enden</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Dringlichkeitsantrag_Tierschutz_darf_nicht_an_Grenzen_enden-2205</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Dringlichkeitsantrag_Tierschutz_darf_nicht_an_Grenzen_enden-2205</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon lange sind vielen Menschen die Zustände bei Tiertransporten insbesondere in bestimmte außereuropäische Drittstaaten ein Gräuel. Die Berichte der letzten Wochen haben uns einmal wieder deutlich vor Augen geführt, dass es noch keine ausreichenden Mechanismen zur Kontrolle des Tierschutzes bei diesen Transporten und in den Zielländern gibt. Die Bilder leidender Rinder auf tagelangen LKW-Fahrten und unhaltbarer Zustände auf Schlachthöfen vor Ort sind unerträglich und sind unvereinbar mit den Zielen des Tierschutzes in Deutschland und der EU. Die aktuellen wirtschaftlichen Zusammenhänge, in denen sich der Import von Lebendtieren günstiger für Drittländer darstellt als der Import von Fleisch, das nach unserer ethischen Vorstellungen hergestellt wurde, hat ein System geschaffen, in dem Tiere mit ihrem Leid den Preis zahlen. Jeder Transport von Tieren von über acht Stunden Dauer ist für uns nicht mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz vereinbar. Für uns ist klar: Kein Wegsehen! Tierschutz darf nicht an der EU-Außengrenze enden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu Recht wollen Veterinär*innen nicht länger die Verantwortung für Tierleid auf den ewig langen Transporten quer durch Europa und die Anrainerstaaten übernehmen und haben die Problematik erneut in die Öffentlichkeit getragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen die jüngsten Erlasse des MELUND, mit denen Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die Problematik erkannt und eine Vorreiterrolle bezüglich des konsequenten Vorgehens gegen Tiertransporte in bestimmte Länder eingenommen hat. Der vorübergehende Transportstopp in die Länder Türkei, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan war ein erster Schritt, um die genehmigenden Veterinär*innen in der aktuellen Diskussion zu schützen. Mit dem darauffolgenden unbefristeten Erlass drängt das MELUND zum Schutz der transportierten Tiere nochmals ausdrücklich und nachhaltig auf die konsequente Einhaltung der EU-Tiertransportverordnung. Schleswig-Holstein hat damit neben Bayern und Hessen eine Vorreiterrolle beim Thema Tierschutz auf Transporten eingenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Erlasslage kann jedoch nur ein Zwischenschritt zu einer dauerhaften politischen Lösung sein. Entsprechend hat das MELUND einen Antrag für die nächste Agrarministerkonferenz formuliert, der den Bund zum Handeln auffordert, Tiertransporte drastisch einzuschränken oder jedenfalls substantielle Verbesserungen für die Tiere auf dem Transport und eine Einhaltung von Tierschutzstandards in den Zielländern sicherzustellen. Die Bundesregierung ist jetzt in der Verantwortung: Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner muss für die längst überfällige Klärung der Rechtslage sorgen und den Veterinär*innen Rechtssicherheit verschaffen. Nur durch eine bundesweite Regelung kann zudem verhindert werden, dass Transporte von Tieren aus Schleswig-Holstein über andere Bundesländer abgefertigt werden. Wir Grüne fordern Frau Klöckner auf, das Tierleid zu beenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die EU sehen wir in der Pflicht, einheitliche Regelungen und Mittel zur Kontrolle zu schaffen. Darüber hinaus müssen effektive Vorschriften und Kontrollen zur Gewährleistung des Tierschutzes für alle Tiertransporte erlassen werden. Deshalb unterstützen wir das MELUND bei den Bemühungen auf bundes- und europäischer Ebene, insbesondere bei der EU-Verordnung 1/2005, für eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes und dessen Durchsetzung. Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ein Exportverbot von Tieren zur Schlachtung in Drittländer.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Einen grundsätzlichen Stopp des Exports von Zuchttieren und die Umstellung auf Samen- bzw. Embryoexporte zur Zucht in Drittländer.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Innerhalb der EU eine deutliche Reduktion der Anzahl der Transporte und die Beschränkung der Transportdauer auf maximal acht Stunden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein lückenloses Netzwerk von Kontrollstellen auf den Transportrouten innerhalb der EU, sowie die überprüfbare Gewährleistung von Versorgungsstationen auf den Transportrouten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die konsequente Nutzung moderner Technologien zur Überwachung der Bedingungen auf den Transporten und eine Aussetzung der Transporte bei vakanten Temperaturen wie z.B. über 30° C.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange diese Forderungen noch nicht umgesetzt sind, fordern wir für Transporte in Drittstaaten weiterhin:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ausnahmen für einen Export von Zuchttieren oder eine Überschreitung der Höchstdauer von acht Stunden dürfen nur in gut begründeten Fällen und für sehr gut überwachte Transporten erlassen werden. Insbesondere muss eine positive Beurteilung über die Einhaltung der Bestimmungen der VO(EG) Nr.1/2005 bis zum Bestimmungsort auch außerhalb der EU vorliegen und darf Nachteiliges aus vorherigen Transporten nicht bekannt sein. Die Einhaltung der Bestimmungen ist unmittelbar am Ziel zu kontrollieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ein europäisches Zertifizierungssystem für Kontrollstellen, Versorgungsstationen und Schlachthöfe in Drittstaaten, mit dem die Standards des europäischen Tierschutzes auch jenseits der Außengrenzen effektiv sichergestellt werden können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die zügige Abfertigung an der EU-Außengrenze und die Errichtung von Versorgungseinrichtungen für den Fall von Verzögerungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein europäisches Informationssystem zur Sammlung von Daten und Fakten über Tierschutzverstöße bei Transporten oder Schlachtungen in Drittstaaten. Hieran sollen auch NGOs beteiligt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Möglichkeiten zur Untersagung von Transporten in Drittstaaten mit auffällig negativen Einträgen zu Tierschutzverstößen im europäischen Informationssystem.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Das Ende von Exporten in Länder, in denen EU- bzw. OIE-Tierschutzstandards nicht gewährleistet werden können.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Datierung des ersten Erlasses des MELUND nach Antragsschluss am 25. Februar 2019. Seit diesem Zeitpunkt handelte es sich um ein landespolitisches Thema, welches seitdem sowohl parteiintern als auch öffentlich intensive Debatten ausgelöst hat. Eine Positionierung der Partei erscheint angesichts des politischen Handlungsbedarfs in dieser Frage notwendig.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Mar 2019 18:38:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B 1NEU: Einführung eines Pflichtfaches „Philosophie und Religionskunde“ für alle Schüler*innen an staatlichen Schulen</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Einfuehrung_eines_Pflichtfaches_Philosophie_und_Religionskunde_fuer_al-58354</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Einfuehrung_eines_Pflichtfaches_Philosophie_und_Religionskunde_fuer_al-58354</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN setzen sich für die Erweiterung des Philosophieunterrichtes zu einem ordentlichen Lehrfach mit dem Titel &quot;Philosophie und Religionskunde&quot; an allgemeinbildenden Schulen ein. Das Fach soll im Rahmen des werteorientierten Unterrichts als ordentliches Lehrfach für alle Schüler*innen ohne die Möglichkeit einer Befreiung angeboten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Fach soll bekenntnisunabhängig unterrichtet werden und auf Wissensvermittlung und Wissensbildung ausgerichtet sein für alle Schüler*innen unabhängig von ihrer religiös-weltanschaulichen Prägung. Der konfessionsgebundene Religionsunterricht bleibt vorerst erhalten und kann weiterhin zusätzlich besucht werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Unterrichtsfach „Philosophie und Religionskunde“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz von anderen Weltanschauungen leisten und zum Respekt vor Andersgläubigen bzw. Andersdenkenden erziehen und damit die Verständigung zwischen Schüler*innen mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die derzeitige Aufteilung in unterschiedliche Gruppen führt nicht dazu, dass sich ein ausreichendes Verständnis für andere Weltanschauungen entwickelt. Das Ziel der Verhinderung von Parallelgesellschaften kann nicht durch einen separierenden Religionsunterricht, sondern nur durch einen integrierenden Unterricht erreicht werden, in dem für das gesellschaftliche Miteinander essentielle Werte wie z.B. Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung begründet werden können, ohne dass für eine der verschiedenen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungen Partei ergriffen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher soll das Schulfach „Philosophie“ um einen religionskundlichen Teil ergänzt und bekenntnisübergreifend zum Pflichtfach für alle Schüler*innen werden, um der Pluralisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Bekenntnisgebundener Unterricht in der Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft wird sich auf die Vermittlung der Glaubensinhalte konzentrieren können und (im Umfang reduziert) unterrichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Inhalte des Philosophieunterrichtes, also erkenntnistheoretische, ethisch-moralische, metaphysische und anthropologische Fragestellungen werden um Themen wie Entstehung, Geschichte und Inhalte der Religionen ergänzt, um den Auftrag des Schulgesetzes, „jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung [zu] vermitteln“, zu erfüllen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Mar 2019 18:23:56 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>N 5 NEU2: Kunstrasen - Sport und Ökologie vereinbaren</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Kunstrasen_-_Sport_und_Oekologie_vereinbaren-36855</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Kunstrasen_-_Sport_und_Oekologie_vereinbaren-36855</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein ist Sportland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne bekennen uns zu einer aktiven Sportförderpolitik des Landes und in den Kommunen.<br>
Wir wollen Sportförderung ökologisch nachhaltig ausgestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Förderung von Kunstrasenplätzen aus sportpolitischen Gründen vernünftig sein kann,sind Kunstrasenplätze ökologisch nicht nachhaltig.<br>
Wir Grüne wollen mit den Sportverbänden, Kommunen, Wissenschaft und Umweltorganisationen über eine ökologisch nachhaltige Sportförderung ins Gespräch kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion dazu auf, ein Fachgespräch zu ökologisch nachhaltiger Sportförderung und zu möglichen Alternativen von Kunstrasenplätzen zu veranstalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Das Umweltbundesamt wird aufgefordert Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Kunstrasen zu untersuchen und förderfähige Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern zu entwickeln, die sowohl den Ansprüchen an die Umweltverträglichkeit als auch den Ansprüchen an die Spielfeldqualität gerecht werden. Hierzu sollen sowohl bundesweit, als auch vor Ort die betreffenden Sportverbände mit einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3.Aus ökologischen Gesichtsgründen wird die Sportstättenförderrichtlinie für die Kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein bis zum Vorliegen von Ergebnissen (Punkt 2) überarbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.Aus Gründen des Umweltschutzes werden bei Neubauten von Kunstrasenplätzen ein geschlossenes Bewässerungssystem sowie ein Verwehungsschutz vorgeschrieben. Für Plätze mit Gummigranulat fordern wir auch im Altbestand eine Nachrüstung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Aus Gründen des Umweltschutzes / Gesundheitsschutzes darf bei der Stabilisierung des Kunstrasens mit Gummigranulat der kombinierte Konzentrationswert von 17 mg/kg bei acht polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)* nicht überschritten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Bei Abbau / Sanierung des Kunstrasenplatzes ist ein dokumentiertes Recycling verpflichtend. Die Gelder dafür müssen in den Bau mit eingeplant werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Wir fordern eine unabhängige Beratungsstelle auf Landesebene mit einem Entscheidungshilfeleitfaden für kommunale Entscheidungsträger*innen und auch für die vielen Sportvereine denen die Ökologie am Herzen liegt zur Kunstrasenthematik. Dazu fordern wir eine Offensive Öffentlichkeitsarbeit.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Umweltschutz als auch Sportförderung sind politische Ziele von hohem Stellenwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bislang fördert das Land SH die Sanierung von Sportstätten bzw. den Umbau zu/Sanierung von Kunstrasenplätzen durch finanzielle Zuschüsse (2016/2017: insgesamt 3,2 Mio. €), um den Vereinen ganzjährig bespielbare Kunststofffelder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung der Sportförderung dürfen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Nach Berechnungen des Frauenhofer-Institutes werden in Deutschland jedes Jahr 8000 Tonnen Mikroplastikteilchen allein durch Fußball-Kunstrasenplätze in die Umwelt emittiert – 20-mal mehr als durch Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittel in deutschen Haushalten freigesetzt werden. Verwehungen von künstlichen Sport- und Spielplätzen sind laut Frauenhofer-Institut neben dem Reifenabrieb als Hauptverursacher für die Verbreitung von Mikroplastik anzusehen. Plastikteilchen gelangen auch durch Anhaftungen an Schuhen und Kleidung der Sportler*innen sowie durch offene Bewässerungssysteme in die Umwelt.<br>
Neben den Plastikhalmen eines Kunstrasenfeldes selbst ist auch die Verfüllung mit recycelten Gummigranulat als problematisch anzusehen. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) können Gummigranulate eine Reihe potenziell gefährlicher Stoffe enthalten wie u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die ECHA zieht eine Beschränkung in Erwägung, um sicherzustellen, dass nur Gummigranulat mit sehr niedrigen Konzentrationen an PAK und anderen relevanten gefährlichen Stoffen zur Anwendung kommt und empfiehlt den Spieler*innen, die synthetische Sportplätze nutzen, nach dem Spiel grundlegende Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Niederlande hat 2016 ein Beschränkungsdossier bei der ECHA eingereicht, dass das gesundheitliche Risiko durch Gummigranulate senken soll, in dem ein kombinierter Konzentrationsgrenzwert von 17 mg / kg bei acht PAK in Granulaten festgelegt wird. PAK können Krebs erzeugen, genetische Defekte verursachen und sind sehr giftig für Wasserorganismen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass der von den Niederlanden geforderte kombinierte Grenzwert übernommen wird.<br>
Die ECHA weist nachdrücklich darauf hin, dass emittierte Mikroplastikteilchen sowohl persistent sind (biologisch nicht abbaubar) als auch keine Möglichkeiten existieren, diese jemals wieder aus der Umwelt zurückzuholen. Es wird somit eine zunehmende unumkehrbare Anreicherung von Mikroplastikteilchen in der Umwelt stattfinden. Mikro- und Nanoplastikteilchen gelangen über die Nahrungskette sowie durch Inhalation auch in die Körper von uns Menschen. Die Folgen für uns und unseren Planeten sind bislang unabsehbar und noch nicht erforscht. Die nachfolgenden Generationen werden die Folgen unseres unvergänglichen Plastikerbes tragen müssen. Wie beim Treibhauseffekt sollten wir deswegen dafür sorgen – da wo es nur irgend geht – Mikroplastikemissionen zu minimieren. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte der Bau/Sanierung von Kunstrasenfeldern auf lange Sicht nicht weiter oder nur noch sehr eingeschränkt finanziell gefördert werden. Gleichzeitig müssen umweltverträgliche Lösungen für moderne Spielfelder gefunden werden, die den Ansprüchen der Sportvereine genügen. Einige Sportarten fordern Kunstrasen für Ligaspiele. Auch hier sollten die Vereine stets prüfen müssen, ob sich so ein Platz mit Nachbargemeinden teilen lässt. Ein Kunstrasenplatz darf nicht zum Prestigeobjekt werden, sondern muss notwendiges Übel sein. Winterrasen können ebenso eine Alternative sein wie eine Beheizung des Rasens, ein Hybridrasen reduziert nur den Plastikanteil hilft aber nicht wirklich weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sub>Fachliche Quellen u. a.:<br>
1. Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Gummigranulat und Mulche auf Sport- und Spielplätzen: <a href="https://echa.europa.eu/de/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds">https://echa.europa.eu/de/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds</a><br>
2. Frauenhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik Umsicht, Konsortialstudie, Juni 2018: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik</sub></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sub>* BaP (Benzo[a]pyren, DBAhA (Dibenzo(ah)anthracen ), BeP (Benzo(e)pyren) (, BaA (Benzo(a)anthracen), CHR (Chrysen), BbFA (Benzofluoranthen), BjFA (Benzo(j)fluoranthen), BkFA (Benzo(k)fluoranthen)</sub></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Mar 2019 17:42:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>N 5 NEU: Kunstrasen - Sport und Ökologie vereinbaren</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/motion/11215</link>
                        <author>Schnitzler (Bündnis 90/Die Grünen SH)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/motion/11215</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein ist Sportland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne bekennen uns zu einer aktiven Sportförderpolitik des Landes und in den Kommunen.<br>
Wir wollen Sportförderung ökologisch nachhaltig ausgestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Förderung von Kunstrasenplätzen aus sportpolitischen Gründen vernünftig sein kann,sind Kunstrasenplätze ökologisch nicht nachhaltig.<br>
Wir Grüne wollen mit den Sportverbänden, Kommunen, Wissenschaft und Umweltorganisationen über eine ökologisch nachhaltige Sportförderung ins Gespräch kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Wir fordern die Grüne Landtagsfraktion dazu auf, ein Fachgespräch zu ökologisch nachhaltiger Sportförderung und zu möglichen Alternativen von Kunstrasenplätzen zu veranstalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Das Umweltbundesamt wird aufgefordert Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Kunstrasen zu untersuchen und förderfähige Alternativen zu Kunstrasenspielfeldern zu entwickeln, die sowohl den Ansprüchen an die Umweltverträglichkeit als auch den Ansprüchen an die Spielfeldqualität gerecht werden. Hierzu sollen sowohl bundesweit, als auch vor Ort die betreffenden Sportverbände mit einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3.Aus ökologischen Gesichtsgründen wird die Sportstättenförderrichtlinie für die Kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein bis zum Vorliegen von Ergebnissen (Punkt 2) überarbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.Aus Gründen des Umweltschutzes werden bei Neubauten von Kunstrasenplätzen ein geschlossenes Bewässerungssystem sowie ein Verwehungsschutz vorgeschrieben. Für Plätze mit Gummigranulat fordern wir auch im Altbestand eine Nachrüstung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Aus Gründen des Umweltschutzes / Gesundheitsschutzes darf bei der Stabilisierung des Kunstrasens mit Gummigranulat der kombinierte Konzentrationswert von 17 mg/kg bei acht polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)* nicht überschritten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Bei Abbau / Sanierung des Kunstrasenplatzes ist ein dokumentiertes Recycling verpflichtend. Die Gelder dafür müssen in den Bau mit eingeplant werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Wir fordern eine unabhängige Beratungsstelle auf Landesebene mit einem Entscheidungshilfeleitfaden für kommunale Entscheidungsträger*innen und auch für die vielen Sportvereine denen die Ökologie am Herzen liegt zur Kunstrasenthematik. Dazu fordern wir eine Offensive Öffentlichkeitsarbeit.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Umweltschutz als auch Sportförderung sind politische Ziele von hohem Stellenwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bislang fördert das Land SH die Sanierung von Sportstätten bzw. den Umbau zu/Sanierung von Kunstrasenplätzen durch finanzielle Zuschüsse (2016/2017: insgesamt 3,2 Mio. €), um den Vereinen ganzjährig bespielbare Kunststofffelder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung der Sportförderung dürfen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Nach Berechnungen des Frauenhofer-Institutes werden in Deutschland jedes Jahr 8000 Tonnen Mikroplastikteilchen allein durch Fußball-Kunstrasenplätze in die Umwelt emittiert – 20-mal mehr als durch Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittel in deutschen Haushalten freigesetzt werden. Verwehungen von künstlichen Sport- und Spielplätzen sind laut Frauenhofer-Institut neben dem Reifenabrieb als Hauptverursacher für die Verbreitung von Mikroplastik anzusehen. Plastikteilchen gelangen auch durch Anhaftungen an Schuhen und Kleidung der Sportler*innen sowie durch offene Bewässerungssysteme in die Umwelt.<br>
Neben den Plastikhalmen eines Kunstrasenfeldes selbst ist auch die Verfüllung mit recycelten Gummigranulat als problematisch anzusehen. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) können Gummigranulate eine Reihe potenziell gefährlicher Stoffe enthalten wie u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die ECHA zieht eine Beschränkung in Erwägung, um sicherzustellen, dass nur Gummigranulat mit sehr niedrigen Konzentrationen an PAK und anderen relevanten gefährlichen Stoffen zur Anwendung kommt und empfiehlt den Spieler*innen, die synthetische Sportplätze nutzen, nach dem Spiel grundlegende Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Niederlande hat 2016 ein Beschränkungsdossier bei der ECHA eingereicht, dass das gesundheitliche Risiko durch Gummigranulate senken soll, in dem ein kombinierter Konzentrationsgrenzwert von 17 mg / kg bei acht PAK in Granulaten festgelegt wird. PAK können Krebs erzeugen, genetische Defekte verursachen und sind sehr giftig für Wasserorganismen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass der von den Niederlanden geforderte kombinierte Grenzwert übernommen wird.<br>
Die ECHA weist nachdrücklich darauf hin, dass emittierte Mikroplastikteilchen sowohl persistent sind (biologisch nicht abbaubar) als auch keine Möglichkeiten existieren, diese jemals wieder aus der Umwelt zurückzuholen. Es wird somit eine zunehmende unumkehrbare Anreicherung von Mikroplastikteilchen in der Umwelt stattfinden. Mikro- und Nanoplastikteilchen gelangen über die Nahrungskette sowie durch Inhalation auch in die Körper von uns Menschen. Die Folgen für uns und unseren Planeten sind bislang unabsehbar und noch nicht erforscht. Die nachfolgenden Generationen werden die Folgen unseres unvergänglichen Plastikerbes tragen müssen. Wie beim Treibhauseffekt sollten wir deswegen dafür sorgen – da wo es nur irgend geht – Mikroplastikemissionen zu minimieren. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte der Bau/Sanierung von Kunstrasenfeldern auf lange Sicht nicht weiter oder nur noch sehr eingeschränkt finanziell gefördert werden. Gleichzeitig müssen umweltverträgliche Lösungen für moderne Spielfelder gefunden werden, die den Ansprüchen der Sportvereine genügen. Einige Sportarten fordern Kunstrasen für Ligaspiele. Auch hier sollten die Vereine stets prüfen müssen, ob sich so ein Platz mit Nachbargemeinden teilen lässt. Ein Kunstrasenplatz darf nicht zum Prestigeobjekt werden, sondern muss notwendiges Übel sein. Winterrasen können ebenso eine Alternative sein wie eine Beheizung des Rasens, ein Hybridrasen reduziert nur den Plastikanteil hilft aber nicht wirklich weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sub>Fachliche Quellen u. a.:<br>
1. Europäische Chemikalienagentur (ECHA), Gummigranulat und Mulche auf Sport- und Spielplätzen: <a href="https://echa.europa.eu/de/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds">https://echa.europa.eu/de/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds</a><br>
2. Frauenhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik Umsicht, Konsortialstudie, Juni 2018: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik</sub></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><sub>* BaP (Benzo[a]pyren, DBAhA (Dibenzo(ah)anthracen ), BeP (Benzo(e)pyren) (, BaA (Benzo(a)anthracen), CHR (Chrysen), BbFA (Benzofluoranthen), BjFA (Benzo(j)fluoranthen), BkFA (Benzo(k)fluoranthen)</sub></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Mar 2019 17:39:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G 2NEU: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik:  Wahlfreiheit und Vorsorge sichern!  </title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Auch_neue_Gentechnik_ist_Gentechnik__Wahlfreiheit_und_Vorsorge_sicher-11181</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Auch_neue_Gentechnik_ist_Gentechnik__Wahlfreiheit_und_Vorsorge_sicher-11181</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für Schleswig-Holstein und Europa. Daher sagen wir GRÜNE in Schleswig-Holstein auch zur &quot;neuen&quot; Gentechnik auf dem Acker, im Wald, auf dem Teller und im Tier: NEIN DANKE!<br>
Das wachsende Eingriffspotential in die Erbsubstanz von Mensch, Tier, Pflanzen und Bakterien sowie die rasante Entwicklung in diesem Bereich machen klar: Gerade auch die neuen Gentechniken müssen innerhalb des Risikoprüfungs- und Zulassungsregimes des Gentechnikrechts überwacht werden. Das gebieten die Vorsorge für Umwelt und Gesundheit sowie auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb stehen wir dazu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Auch die sogenannte „neue Gentechnik“ muss als Gentechnik rechtssicher geregelt werden. Wir brauchen einen klaren gesetzlichen Rahmen, der garantiert, dass alle genetisch manipulierten Organismen einer Risikoanalyse und – bewertung und einem Zulassungsverfahren unterzogen werden, die Entwickler müssen ein Nachweisverfahren sowie Referenzmaterial zur Verfügung stellen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnungspflicht und Monitoring sind zu gewährleisten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir begrüßen das EuGH-Urteil zu den neuen Gentechnik-Verfahren. Dies muss nun von der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und den zuständigen Kontrollbehörden umgesetzt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die „grüne“ Gentechnik, also Gentechnik in der Land- und Forstwirtschaft, die darauf abzielt, genmanipulierte Organismen in der Umwelt auszusetzen, wo keine Kontrolle mehr über die Verbreitung der veränderten Gene und Organismen gegeben ist, lehnen wir, wie sehr viele Europäer*innen, grundsätzlich ab.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Auch in Zukunft muss „Gentechnik“ draufstehen, wo Gentechnik drin ist. Um die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen sicher zu stellen, braucht es Transparenz und eine verpflichtende Kennzeichnung!</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss durch mehr staatliche Forschung und Förderung von klassischer Zucht von robusten, standort- und klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um Alternativen im Bereich der Züchtung und Erhaltung überhaupt zu ermöglichen, muss die Patentierung von konventionellen - „im wesentlichen biologischen“ – Züchtungsverfahren und den damit entwickelten Produkten umgehend gestoppt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Forschung und Förderung zur Agrar- und Forstökologie muss verstärkt werden, um über anbautechnische Optimierungen die Land- und Forstwirtschaft nachhaltiger, ressourcenschonender und regional angepasst zu gestalten.<br><br>
Aufgrund der schwer kalkulierbaren Risiken, der Nicht-Rückholbarkeit veränderter Gene und der Monopolisierung von Marktmacht lehnen wir Gentechnik bei der Erzeugung von Lebensmitteln ab. Dies bezieht sich auch auf die neuen Methoden der Gentechnik, das sog. Gene-Editing, bei dem u.a. die Gen-Schere CRISPR/Cas zum Einsatz kommt.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für Schleswig-Holstein und Europa: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wir GRÜNE, aber auch die uns nahe stehenden Landwirtschafts-, Naturschutz- und Tierschutzverbände wollen eine umwelt- und ressourcenschonende, vielfältige, den Bedürfnissen von Menschen und Tieren gerechte Landwirtschaft zur Erzeugung von Lebensmitteln.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Aufgrund der nicht kalkulierbaren Risiken, der Nicht-Rückholbarkeit freigesetzter genveränderter Organismen (GVO) und der Monopolisierung von Marktmacht, lehnen wir GVO bei der Erzeugung von Lebensmitteln ab. Dies bezieht sich auch auf die neuen Methoden der Gentechnik, das sog. Gene-Editing, bei dem u.a. die Gen-Schere CRISPR/Cas zum Einsatz kommt. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wieder und wieder wurden seitens der Industrie trockenheits- und salzresistente Sorten sowohl mit der alten als auch der neuen Gentechnik angekündigt. Bisher ist nichts davon zu sehen. Es ist eindeutig, dass Gentechnik in den letzten dreißig Jahren keines dieser Versprechen eingelöst hat. Stattdessen wurden pestizidresistente Sorten geschaffen, mit deren Nutzung ein höherer Pestizideinsatz und gravierende Umweltbelastungen sowie ein erschreckender Biodiversitätsschwund einhergehen. Der Hunger in der Welt ist längst nicht besiegt. Landwirt*innen werden beim Einsatz genmanipulierter Saaten in immer größere Abhängigkeit von den Agrarkonzernen und ihren Produkten gebracht. Auch auf die neuen Gentechnikverfahren und ihre Produkte werden Patente – und hier v.a. von den großen Agrarkonzernen angemeldet und teilweise auch erteilt. Die neuen Gentechnikverfahren werden aller Voraussicht nach zu einer neuen Patentierungswelle von Pflanzen und Tieren führen. Dies wird die Monopolisierung unserer Lebensgrundlagen verschärfen. Der Zugang zu genetischem Material wird so noch schwieriger, dies ist aber die züchterische Grundlage zur Entwicklung klimaanpassungsfähiger und vielfältiger Sorten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Am 25. Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Organismen unter das EU-Gentechnikrecht fallen.</strong> Damit ist der EuGH dem in Europa aus guten Gründen geltenden und lange Zeit von der Umweltbewegung geforderten <strong>Vorsorgeprinzip</strong> gefolgt. Das Vorsorgeprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn man noch über keine Risikodaten verfügt, also keine Risikobeurteilung möglich ist. Das Vorsorgeprinzip verlangt in jenen Fällen, in denen schwere Schäden plausibel denkbar sind, vorsichtig zu sein, bis man mehr Wissen hat und eine Risikobeurteilung möglich wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Dies gilt gerade auch, wenn wissenschaftliche Beweise noch ungenügend, nicht schlüssig oder unsicher sind, wie das bei CRISPR/Cas der Fall ist.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt einige Studien, die darauf hinweisen, dass die Anwendung dieser erst 2012 vorgestellten, also noch sehr jungen und relativ unerforschten Technik, zum Beispiel on-und off-target-Effekte in den veränderten Organismen nach sich ziehen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Genschere nimmt Veränderungen direkt in der DNA vor, wobei einzelne Basen verändert, DNA-Abschnitte stillgelegt, ausgeschnitten, ausgetauscht oder künstliche, synthetische DNA eingefügt werden kann. Es können sowohl kleine Punktmutationen vorgenommen, als auch größere Genabschnitte verändert werden. Die Eingriffe können mehrfach hintereinander oder in Kombination durchgeführt werden. CRISPR/Cas kann die natürlichen Mechanismen der Genregulation umgehen, mit denen sich Organismen normalerweise vor negativen Folgen von DNA-Veränderungen schützen. Die gentechnischen Veränderungen sind vererbbar und führen zu spezifischen neuen Kombinationen von genetischen Eigenschaften, die über die einzelnen veränderten DNA-Abschnitte hinaus den ganzen Organismus betreffen können. Es ist noch wenig erforscht und nicht absehbar, wie die Pflanzen über längere Zeit auf diese Veränderungen reagieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Werden gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt, sind diese mit allen unkontrollierbaren Auswirkungen in der Umwelt und <strong>nicht rückholbar. </strong>Daher ist es eine nicht nur vernünftige, sondern wissenschaftlich und juristisch angemessene Position, diese Organismen unter den Rahmen eines <strong>modernen Risikomanagements zu stellen</strong>. Das heißt, dass sie risikobewertet, gekennzeichnet, rückverfolgbar und nachevaluiert werden müssen und dass es einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen oder Anbau bedarf. Freisetzungen und Anbau sind in einem öffentlichen Standortregister einzutragen, die Haftung von Schäden muss übernommen werden. Schon alleine aufgrund der Tatsache, dass es Wirtschaftszweige wie den Ökologischen Landbau oder „ohne Gentechnik“ gibt, die weder alte noch neue Gentechnik nutzen dürfen und wollen , ist eine Kennzeichnung unumgänglich, um Wahlfreiheit zu garantieren. Wir wollen eine bäuerliche, widerstandsfähige, ökologische und auf Vielfalt basierende Landwirtschaft, die auf Kreislaufwirtschaft setzt. Wir sind der Überzeugung, dass die von den Autoren des Weltagrarberichts empfohlenen Agrarsysteme, die das Anwenden von agrarökologischen Techniken, den Einsatz von vielfältigem samenfesten und nachbaufähigem Saatgut, den Zugang zu Land und Wasser sowie zu regionalen Märkten in den Vordergrund stellen, weit nachhaltiger und erfolgsversprechender sind als das, was Gentechnik verspricht und nicht liefert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell werden agrarökologische Methoden, zu denen auch der zertifizierte Ökolandbau gehört, in Europa und weltweit nur mit einem Bruchteil der finanziellen Mittel erforscht und weiterentwickelt. Agrarökologische Forschung hat ein weitaus größeres Potential, Antworten für die großen Herausforderungen zu Klimaschutz und Klimaanpassung, Sicherung der Artenvielfalt sowie von Wasser und Böden zu entwickeln. Viele solcher Techniken sind schon bekannt und müssten nur weiterentwickelt und vor allen Dingen auch angewandt werden. Die Landwirtschaft muss sich auf Anforderungen des weltweiten Klimawandels, des Ressourcenverbrauchs und des Biodiversitätsschwundes bei einer wachsenden Weltbevölkerung einstellen. Dabei wollen wir als GRÜNE Verantwortung übernehmen und uns für eine umwelt- und tiergerechte Wirtschaftsweise einsetzen. Welche Partei, wenn nicht wir GRÜNE, sollte eine klare Stimme für eine zukunftsfähige ökologischere Landwirtschaft haben, die auch an die Generationen nach uns denkt? Nur eine natürliche genetische Vielfalt unserer Pflanzen und Tiere kann den Anforderungen der Zukunft gerecht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Lernen wir unsere Natur besser zu verstehen und ihre genialen Lösungsangebote im Einklang mit der Natur zu nutzen, anstatt an ihr herum zu experimentieren! </strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Mar 2019 12:16:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B 2 - 1NEU: Leistungsstarker ÖPNV geht nur mit mehr Landes-Unterstützung</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Leistungsstarker_OePNV_geht_nur_mit_mehr_Landes-Unterstuetzung-15438</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Leistungsstarker_OePNV_geht_nur_mit_mehr_Landes-Unterstuetzung-15438</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderen Bund und Land auf, die finanzielle Unterstützung für den ÖPNV erheblich zu erhöhen. Mit den zusätzlichen Mitteln werden Kreise,<br>
Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, auch in Kleinstädten innerstädtischen ÖPNV (Buslinien u.a.) aufzubauen, die Umstellung vorhandener Fahrzeugflotten auf<br>
regenerative Energien (Elektrifizierung, Wasserstoff, und anderes) und eine<br>
dichtere und verlässlichere Taktung deutlich schneller umzusetzen. Aus<br>
ökologischen und sozialen Gründen muss zudem sowohl in Kreisen als auch in Städten<br>
die Tarifstruktur stark vereinfacht werden, indem zum Beispiel in den kommenden drei Jahren mit finanzieller Unterstützung des Landes schrittweise ein Ein-Euro-Ticket (15 Euro vergünstigtes Monatsticket, 30 Euro normales Monatsticket) eingeführt wird. Gegebenenfalls sind diese Preissenkungen dauerhaft durch das Land mitzufinanzieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um den Klimaschutz und das Soziale sprunghaft voran zu bringen muss die Verkehrswende in Schleswig-Holstein beschleunigt werden. Der Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und ihre Nutzung sind dabei von zentraler ökologischer und sozialer Bedeutung. Die Kreise und Kommunen werden diese Aufgabe aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln alleine nicht bewältigen können. Deshalb muss die finanzielle Unterstützung aus dem Landeshaushalt erheblich verstärkt werden Ein attraktiver und kostengünstiger ÖPNV führt zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Dies gilt sowohl für ländliche Kreise als auch die städtisch geprägten Kommunen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 19:23:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B 2NEU: Landesweites „Bildungsticket (1,- €-Ticket) für alle „ nach dem Modell „Schülerticket Hessen“ in Schleswig-Holstein einführen </title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Landesweites_Bildungsticket_1-_-Ticket_fuer_alle__nach_dem_Modell-38751</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Landesweites_Bildungsticket_1-_-Ticket_fuer_alle__nach_dem_Modell-38751</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, mit den Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs die Bedingungen für eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Jahreskarte von 365,- Euro pro Jahr für alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Teilnehmende an Frewilligendiensten in Schleswig-Holstein auszuhandeln.<br>
Für Schüler*innen, Auszubildende und Teilnehmende an Freiwilligendiensten aus wirtschaftlich schwachen Haushalten (Empfänger*innen von Sozialhilfe usw.) soll die Jahreskarte um 50% ermäßigt angeboten werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Bundesland Hessen hat auf Initiative von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein landesweit gültiges Schüler*innenticket für 365,-€ Jahresbeitrag (1,-€ pro Tag) eingeführt. Die hessische schwarz-grüne Landesregierung hat dazu einen finanziellen Puffer für drei Jahre 20 Mio.€ als Landesunterstützung vorgesehen. Dieses Ticket richtet sich an 840.000 Schüler*innen und ist ein großer Erfolg geworden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Schleswig-Holstein haben wir rund 360.000 Schüler*innen, 53.000 Auszubildende und ca. 5.000 Freiwilligendienstler*innen, dies sind ca. 420.000 potenzielle Nutzer*innen für ein landesweites Bildungsticket. Wir sind uns sicher, dass von einem landesweiten „Bildungsticket für alle“ alle Schüler*innen, auch die der Oberstufe, Auszubildende, Lernende an Fachschulen, in Erziehungsberufen und in der Altenpflege, Freiwillige im BFD, FöJ, FSJ profitieren würden und dieses Ticket auch den Forderungen vieler Teilnehmer*innen der „Friday-for-future“ Demonstrationen nach einem attraktiveren ÖPNV Rechnung trägt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit gibt es je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedliche Praktiken, wer wieviel für die Fahrkarten bezahlt. Je nach Ort gibt es keine, teilweise oder vollständige Kostenübernahmen. Oberstufenschüler*innen sind zumeist ausgenommen, was den Drang nach einem Auto oft verstärkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorgehen der Landkreise oder kreisfreien Städte wird durch unseren Vorschlag nicht verändert. Wir sehen lediglich eine Änderung der landesweiten Tarife vor. Angesichts der möglichen Preissenkungen besteht für viele Kreise oder kreisfreien Städte jedoch die Möglichkeit, entweder die eigenen Zuschüsse zu senken oder mit den gleichen Mitteln mehr Kindern Zuschüsse zu zahlen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 18:58:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 2NEU: Demokratie verteidigen: Unser 11-Punkte-Plan gegen Rechts!</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Demokratie_verteidigen_Unser_11-Punkte-Plan_gegen_Rechts-42728</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Demokratie_verteidigen_Unser_11-Punkte-Plan_gegen_Rechts-42728</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag beschließt: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtsradikale Ideologie ist tief verankert in der deutschen Gesellschaft. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Homophobie, Transfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und völkischer Nationalismus muss auch in Schleswig-Holstein mit allen geeigneten rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Mitteln <strong>entschlossen</strong> entgegengetreten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die offene, freiheitliche Gesellschaft ist in Gefahr, wenn menschenfeindliches Gedankengut immer häufiger unwidersprochen gesagt werden kann. Rechte bedienen in unterschiedlichsten Gruppierungen und Zusammenschlüssen nicht nur den gesellschaftlichen Rand, sondern wirken bis in die Mitte der Gesellschaft. Sie bestimmen immer häufiger einen ausgrenzenden politischen Diskurs durch Tolerierung von Gewalt, die Nichtanerkennung staatlicher Gewalt, ihre Bereitschaft freiheitliche Rechte einzuschränken und radikalisieren sich in ihrer Weltanschauung weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu zählen wir neben der subkulturellen oder militanten Neonazi-Szene, den rechten Parteien, der „Neuen“ Rechten explizit auch die Reichsbürger*innenbewegung, völkische Nationalist*innen, die rechte Musik- und Kampfsportszene und den Rassismus der „Mitte der Gesellschaft“. In ihrer Weltanschauung teilen sie dieselben „Blut und Boden“-Ideologien und propagieren das Aussterben der „Volksgemeinschaft“, die eine nationalsozialistische Konstruktion von „Rasse und Raum“ aufgreift.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist Aufgabe aller demokratischen Kräfte, einer Spaltung der Gesellschaft unmissverständlich entgegenzuwirken. Der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat duldet es nicht, wenn Menschen beschimpft, verhetzt und wegen ihrer Herkunft, ihres Aussehens ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen einer Behinderung oder Obdachlosigkeit beleidigt, bedroht und angegriffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Landesparteitag fordert dazu auf,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>in Kooperation aus Land, Kreisen und der Zivilgesellschaft ein Maßnahmenprogramm gegen die Bedrohung unserer offenen Gesellschaft durch Rechtsradikalismus, Hass und Hetze zu erstellen. Dabei sollen insbesondere folgende Eckpunkte umfasst werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Opfer rechter Gewalt schützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Opferperspektive soll den zentralen Ausgangspunkt im Umgang mit Rassismus einnehmen. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen dazu verpflichtet werden, Opfer rechter Angriffe über die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren. Außerdem wissen wir von Opferangehörigen, dass es durch rassistische Strukturen häufig eine Opfer-Täter Umkehr gibt, die zu langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen kann. Für Opfer rechter Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht/ deutsche Staatsangehörigkeit bietet ein Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt einen guten Ansatz. Gleichzeitig ist ein Bleiberecht in solch begründeten Fällen ein klares Signal gegen die politische „Ausländer raus“-Zielsetzung rassistischer Gewalttäter*innen. Neben einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt fordern wir eine wissenschaftliche Statistik zu Opferzahlen rechter Gewalt und mehr Beratungsangebote für einen besseren Zugang zu den Fonds zur Entschädigung von Opfern rechter Gewalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit, Präventionsarbeit massiv ausbauen, politische Bildung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement. Insbesondere müssen zivilgesellschaftliche Träger eine langfristige Perspektive erhalten. Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine Aufgabe der Nachhaltigkeit und muss strukturell finanziell abgesichert werden. Einjahresverträge sorgen bei den Trägern für unsichere Jobs und ungewisse Lebensplanungen. Daher soll weiterhin versucht werden, entsprechende Arbeit zu entfristen. Eine Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen Mehrheiten gewährleistet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen und Möglichkeiten sich auch nach den etablierten Schul- und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und die Gegensätze zur (Neu)-Rechten Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch Fortbildungen und Angebote im Studium künftig in der Lage sein, Antisemitismus und (Neu)-Rechte Tendenzen in der Klasse frühzeitiger zu erkennen und besser entgegenzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt kein ruhiges Hinterland. Auch in Schleswig-Holstein muss die Landesregierung prüfen, in wie weit Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents oder rechte Liederabende Privatveranstaltungen sind, oder als Einnahmequelle für die rechte Szene dienen. Einnahmen aus den kommerziellen Veranstaltungen müssen versteuert und öffentlich gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob Jüdische- oder Türkische Gemeinden, ob Vereine, oder Dorfgemeinschaften. Das Land muss mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten, dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen. Dafür kann das Land explizit in den Orten, in denen es zu Bedrohungen oder Verbreitung von rechten Strukturen kommt durch demokratische Infrastruktur, Kultureinrichtungen und Investitionen in die Sozial- und Jugendarbeit reagieren. Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz entgegentreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beratungsorganisationen sollen dazu befähigt werden, durch Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Die Erinnerungskultur weiter ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das würdige Gedenken an die Opfer und die Lehren aus der Geschichte bilden die Grundlage unseres freiheitlichen, demokratischen Gemeinwesens. Ein „Nie Wieder“ wollen wir durch eine bessere Erinnerungskultur mit Leben füllen. Wir fordern eine Auseinandersetzung mit Opfern rechter Gewalt nach 1945 und eine Aufarbeitung der Verantwortung der Hafenstädte und des Landes Schleswig-Holstein im Kolonialismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders im Bereich der Verantwortung im Kolonialismus hat Schleswig-Holstein die Chance Vorreiter zu werden und damit eine grundlegende Auseinandersetzung mit Rassismus zu ermöglichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Rassismus erkennen, Rassismus benennen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und institutionellem Rassismus. Ob „Racial Profiling“ oder eine Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches - Struktureller Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der Politik an. Es braucht eine höhere Repräsentation von Migrant*innen in gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Die Landesregierung soll sich für ein Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene stark machen. Außerdem fordern wir ein kommunales Monitoring über Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durch rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen. Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische und eingeschworene Gemeinschaften, bis hin zur europäischen und internationalen Kooperationen von Rechtsextremen, müssen viel stärker in den Blick genommen werden. Wir sprechen uns weiterhin gegen den Einsatz von bezahlten V-Leuten in den rechtsextremen Strukturen aus, um eine Förderung der Szene zu verhindern. Gerade durch die Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren, fordern wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz auszustatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog. „vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) und die Strategie dahinter frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>8. Hass und Hetze im Netz effektiv durch Zivilgesellschaft und Rechtsstaat entgegentreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>10. Ein strengeres Waffenrecht vorlegen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch dazu aufgerufen sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, den Verbot für halbautomatische Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen- und Munitionsbeständen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>11. Antisemitismusbeauftragten schaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Antisemtische Vorfälle und Übergriffe sind weiterhin Realität, auch in Schleswig-Holstein. Deshalb fordern wir in Ergänzung der neu gestarteten unabhängigen Meldestelle für Antisemitismus in Schleswig-Holstein eine*n Beauftragte*n des Landes für Jüdisches Leben und Antisemitismus in Schleswig-Holstein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 17:34:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>P 1NEU: Parité-Gesetz auch in Schleswig-Holstein</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Parit%C3%A9-Gesetz_auch_in_Schleswig-Holstein-12980</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Parit%C3%A9-Gesetz_auch_in_Schleswig-Holstein-12980</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landtag wird aufgefordert, eine Anhörung zum Parité-Gesetz durchzuführen mit dem Ziel noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir streben eine Regelung mit quotierten Listen auf allen Ebenen (Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl) an. Des Weiteren bedarf es einer Regelung für die Direktmandate. Gerade bei großen Parteien werden viele Sitze im Landtag über die direkte Kandidatur vergeben, sodass eine Quotierung der Liste nicht ausreichend ist. Für den Umgang mit den Kandidaturen auf die Direktmandate müssen wir auch parteiintern vor der nächsten Landtagswahllistenaufstellung eine Lösung finden. Der Landesvorstand wird aufgefordert dazu auf dem Landesparteitag eine Regelung vorzuschlagen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>folgt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 16:56:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A 1 NEU: Politische Bildung ist gemeinnützig – Attac ist gemeinnützig</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Politische_Bildung_ist_gemeinnuetzig__Attac_ist_gemeinnuetzig-40610</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Politische_Bildung_ist_gemeinnuetzig__Attac_ist_gemeinnuetzig-40610</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen: Wir bedauern die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dem globalisierungskritischen Netzwerk attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass sich die Landtagsfraktion im Bundesrat dafür einsetzt, dass die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung von Gemeinnützigkeit dahingehend verändert werden, damit auch künftig eine zielgerichtete Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen als gemeinnützig anerkannt werden kann. Dadurch soll auch die anhaltende Rechtsunsicherheit zivilgesellschaftlicher Organisationen beendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus stellen wir uns ganz klar gegen die Intiative der CDU/CSU, der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, da die Förderung des Umweltschutzes gemäß § 52 der Abgabenordnung gemeinnützig ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist ein schlechtes Zeichen für die Demokratie, wenn zivilgesellschaftlichen Vereinen für ihr politisches Engagement die finanzielle Arbeitsgrundlage entzogen wird. Politische Bildungsarbeit wie sie von Vereinen wie Attac gemacht wird, muss der Gesellschaft etwas wert sein. Die Einführung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen fand Anfang des 20. Jahrhunderts statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Heute ist die Situation jedoch eine vollkommen andere: Parteien sind längst nicht mehr alleine in der politischen Willensbildung; an ihrer Seite oder auch gegen sie stehen zivilgesellschaftliche Organisationen. Als Partner*in dafür stehen wir Grüne als Bündnispartei, als Partei aus verschiedensten gesellschaftlichen Bewegungen seit Jahrzehnten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 13:13:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 1NEU: Seenotrettung stärken - Kriminalisierung von zivilen Seenotretter*innen beenden!</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Seenotrettung_staerken_-_Kriminalisierung_von_zivilen_Seenotretterinne-5525</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 23.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Seenotrettung_staerken_-_Kriminalisierung_von_zivilen_Seenotretterinne-5525</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Wie groß muss der Friedhof meiner Insel noch werden?“ In einem einfachen Satz formulierte die Bürgermeisterin der Insel Lampedusa, Giusi Nicolini, bereits im Mai 2012 den skandalösen Zustand an den Außengrenzen der Europäischen Union. Zu diesem Zeitpunkt entflohen hunderttausende Menschen bereits dem brutalen Bürgerkrieg in Syrien und retteten sich in die Anrainerstaaten Libanon, Jordanien und die Türkei. Erst mit der Katastrophe vor Lampedusa im Oktober 2013, bei der 366 Menschen auf dem Mittelmeer ums Leben kamen, erreichte das Schicksal geflüchteter Menschen die europäische Öffentlichkeit. Als Reaktion hierauf hat die italienische Regierung die Seenotrettungsmission „Mare Nostrum“ ins Leben gerufen. Dies war nicht zuletzt eine Antwort auf das Ausbleiben einer effektiven europäisch getragenen Rettungsmission. Auch wenn weitere 3.600 Menschen im Jahr 2014 auf der Flucht über das Meer starben, konnte Mare Nostrum insgesamt über 150.000 Menschenleben retten. Da die EU-Mitgliedstaaten die monatlichen Kosten von 9 Millionen Euro dieser Marineoperation jedoch nicht mittragen wollten, wurde Mare Nostrum Ende 2014 von Italien eingestellt. Diese, von der deutschen Bundesregierung maßgeblich mitverantwortete Entscheidung kostete in den folgenden Jahren Tausenden Menschen das Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Private Seenotrettungsorganisationen wie Sea-Watch, SOS Mediterranée, Jugend Rettet, Sea-Eye oder Mission Lifeline versuchten dieses Vakuum, das durch das Ende von Mare Nostrum entstanden ist, zu füllen. Unter hohem Einsatz und eigenem Risiko konnten viele weitere Unglücke verhindert werden. Dieser Einsatz gegen das Sterben auf unserem Meer verdient Respekt, Anerkennung und unsere volle Solidarität. Den stetigen Kriminalisierungs- und Diffamierungsversuchen, denen diese Organisationen auch durch Teile unserer Bundesregierung und des Parlaments immer wieder. ausgesetzt sind, stellen wir uns mit aller Entschiedenheit entgegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die jüngsten Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks zeigen, dass die Todesrate auf der Fluchtroute zwischen Libyen und Europa im vergangenen Jahr um fast das dreifache angestiegen ist. Insgesamt ließen im Schnitt sechs Menschen pro Tag ihr Leben auf dem Mittelmeer, und das sind nur die Opfer, von denen wir wissen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der hoffnungslosen Lage in Libyen ist es schlicht zynisch, wenn Teile der Bundesregierung die zivile Seenotrettung dafür verantwortlich machen, dass immer mehr Schutzsuchende den lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer nehmen. Denjenigen, die nach wie vor der Mär auf dem Leim gehen, die zivile Seenotrettung würde Menschen dazu animieren, über das Mittelmeer zu fliehen, sei deutlich gesagt: Die Ursachen hierfür liegen im Leid und den Erfahrungen, die Menschen in den libyschen Folterknästen und in der Hoffnungslosigkeit dieser Gewalt irgendwann zu entfliehen, machen mussten. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass dieser Einsatz für Menschenrechte kriminellen Schleppern Vorschub leistet. Das Fehlen legaler Wege in die EU ist, was dieses Geschäft überhaupt erst lukrativ macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer wieder berichten Schutzsuchende, sie würden lieber ihr Leben auf dem Meer lassen, als weiter in libyschen Foltergefängnissen misshandelt, vergewaltigt oder versklavt zu werden. Der jüngste Bericht von Human Rights Watch schildert eindrücklich die menschenunwürdige Situation in den dortigen Internierungslagern und fordert von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten zurecht den Einsatz für eine funktionierende Seenotrettung vor der libyschen Küste und die zügige Aufnahme und Evakuierung vor allem besonders Schutzbedürftiger aus Libyen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt jedoch all ihr politisches Gewicht in die Waagschale zu werfen und dafür zu sorgen, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen in Libyen arbeiten und geflüchtete Menschen registrieren und verteilen kann, bleibt die EU gegenüber den libyschen Autoritäten sprachlos. Die Kooperation mit der libyschen Küstenwache - bisher die einzige Maßnahme der EU Mitgliedsstaaten - ist dabei Teil des Problems und nicht Teil einer Lösung. Denn es gibt immer wieder Berichte und Belege, dass die libysche Küstenwache Boote mit Geflüchteten abdrängt oder sogar beschießt. Bei brutalen Einsätzen der libyschen Küstenwache sind zahlreiche in Seenot geratene Geflüchtete ums Leben gekommen. Darüber hinaus häufen sich in jüngster Zeit Vorfälle, bei denen Teile der libyschen Küstenwache Hilfsorganisationen in ihrem Einsatz zur Rettung Schiffbrüchiger systematisch an ihrer Arbeit hindern, sie selbst in Gefahr bringen, statt diese dem völkerrechtlichen Gebot entsprechend zu unterstützen. Eine Kooperation mit den libyschen Autoritäten darf es daher gegenwärtig nur im Bereich des Schutzes von Menschenrechten geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleiches gilt auch für die Transit- und Herkunftsstaaten von Geflüchteten. Uns muss immer klar sein: Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung, existenzieller Not und zunehmend auch aufgrund von Naturkatastrophen; in den allermeisten Fällen innerhalb ihres Landes oder in Nachbarstaaten, oft in eine dramatische humanitäre Lage. Neben der humanitären Hilfe in Kriegs- und Krisengebieten und einer auf Frieden ausgerichteten Außenpolitik, ist es zentral, dass die EU geeignete Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben auf dem Mittelmeer auf den Weg bringt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass die “Sea-Watch 3” zuletzt wieder mit 47 aus Seenot Geretteten an Bord auf dem Mittelmeer Wochen vor der sizilianischen Küste ausharren musste, bis sich genügend Staaten zur Aufnahme bereit erklärten, ist ein Armutszeugnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste veranlassen, dass Italien den Menschen medizinische Unterstützung, Essen und Getränke zukommen lässt. Es ist beschämend, dass mitten in der Europäischen Union solch eine humanitäre Selbstverständlichkeit mittlerweile gerichtlich angeordnet werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung muss diesem Wettbewerb der Schäbigkeit rechter Regierungen innerhalb der EU endlich Einhalt gebieten und sich für eine nachhaltige Verantwortungsteilung zum Schutz von Geflüchteten einsetzen. Das Feilschen um Aufnahmekontingente auf dem Rücken von Menschen, die Schutz suchen, muss endlich ein Ende haben. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für eine grundlegende Lösung für aus Seenot Geretteten einsetzt, notfalls mit einer Koalition williger EU-Mitgliedsstaaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der politische Umgang mit der zivilen Seenotrettung und der Rechtsruck in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch die Stimmen der Humanität gibt. Neapel, Barcelona aber auch Kiel, Lübeck und Flensburg – alle diese Städte und Gemeinden haben sich zu sicheren Häfen erklärt und zeigen Bereitschaft, aus Seenot gerettete Schutzsuchende aufzunehmen. Allein bundesweit sind es mittlerweile 32 Kommunen. Diese Kommunen aber auch Organisationen wie die Seebrücke müssen in ihrer Forderung, diesem unsäglichen Umgang mit der Seenotrettung die Stirn zu bieten und Verantwortung zu übernehmen, von uns unterstützt werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>alles dafür unternommen wird, damit Schutzsuchende sich an unseren Außengrenzen nicht in Lebensgefahr begeben müssen; Wir begrüßen die Initiative des Europäischen Parlamentes, das im Dezember 2018 die EU-Kommission damit beauftragt hat, ein Konzept für humanitäre Visa auszuarbeiten. Die Visa sollen es Schutzbedürftigen erlauben, legal nach Europa einzureisen und hier Schutz zu beantragen, ohne sich dafür erst in Lebensgefahr begeben zu müssen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Kooperationen mit und politische Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitländern von Geflüchteten nicht den eigenen innenpolitischen Interessen folgen, sondern vornehmlich dazu beitragen, Ungerechtigkeiten und Ursachen von Flucht zu beseitigen, sowie die lokale Zivilgesellschaft in ihren Rechten zu stärken;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>die EU Mitgliedsstaaten gemeinsam eine staatlich finanzierte Seenotrettung auf den Weg bringen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>die Haft- und Folterzentren in Libyen geschlossen und die sich darin befindlichen Menschen in Sicherheit gebracht werden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Man sich gegenüber den libyschen Autoritäten uneingeschränkt dafür einsetzt, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen in Libyen arbeiten und geflüchtete Menschen registrieren und resettlen kann;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>die Arbeit der zivilen Rettungsmissionen im Mittelmeer unterstützt und nicht, wie gegenwärtig, durch die libysche Küstenwache behindert werden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>die unsäglichen Kriminalisierungsversuche von zivilen Seenotretter*innen ein Ende finden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Sich die Bundesrepublik gegenüber den anderen europäischen Mitgliedsstaaten dafür einsetzt, dass es einen verbindlichen Mechanismus zur Verteilung und klare Aufnahmezusagen für aus Seenot gerettete Menschen gibt;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>sichere Fluchtwege nach Europa geschaffen werden und bereits bestehende Möglichkeiten der legalen Einreise für Schutzsuchende, wie etwa die Familienzusammenführung, humanitäre Aufnahmeprogramme oder das Resettlement-Programm der Vereinten Nationen, ausgebaut werden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>unsere Konsularabteilungen und deutschen Auslandsvertretungen in den Krisenregionen und Transitstaaten von Geflüchteten endlich personell adäquat ausgestattet werden, so dass Visaanträge auf Familienzusammenführung in akzeptablen Fristen gestellt und bearbeitet werden können;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>das Recht auf Asyl von Geflüchteten auf hoher See, wie es insbesondere auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon im Jahr 2008 festgestellt worden ist, geschützt wird, und deutsche aber auch andere europäische Institutionen sich nicht direkt oder indirekt an Zurückweisungen von Geflüchteten auf hoher See oder an Land beteiligen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li>Seenotrettungsschiffe und andere Schiffe mit aus Seenot Geretteten an Bord in den nächsten sicheren Hafen innerhalb Europas einlaufen dürfen und die geretteten Menschen ihr Recht auf eine unvoreingenommene Asylprüfung wahrnehmen können;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="13"><li>es auf europäischer Ebene einen finanziellen Ausgleich für entstandene Verluste bei Handels-und Kreuzfahrtschiffen, Fähren und Fischereifahrzeugen gibt, wenn diese Menschen aus Seenot gerettet haben;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="14"><li>Kapitäninnen und Kapitäne, die Menschen aus Seenot gerettet und in einen europäischen Hafen gebracht haben, hierfür strafrechtlich nicht belangt werden dürfen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="15"><li>§ 23,1 AufenthG dahingehend geändert wird, dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium herstellen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="16"><li>Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten erklärt haben, mit diesem Anliegen durch die Landesregierungen unterstützt werden</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 12:18:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>N 7NEU: Flächenverbrauch in SH an Nationaler Nachhaltigkeitsstrategie orientieren - Fortschreibung Landesentwicklungsplan</title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Flaechenverbrauch_in_SH_an_Nationaler_Nachhaltigkeitsstrategie_orientie-35114</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/Flaechenverbrauch_in_SH_an_Nationaler_Nachhaltigkeitsstrategie_orientie-35114</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1) Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion und die Grünen Kabinettsmitglieder, den Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) zu verbessern und auf folgende Änderungen hinzuwirken:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Konkrete landesweite Flächenverbrauchziele im Sinne der von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie müssen im LEP benannt und verbindlich eingehalten werden. Ausgehend von einem Flächenverbrauch von 2,7 Hektar pro Tag in 2018 ist er über 2,0 Hektar pro Tag in 2024 auf das von der Bundesregierung festgelegte Ziel von 1,3 Hektar pro Tag in 2030 zu verringern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Untersuchung und Bewertung der genannten Flächenverbrauchziele durch die Landesregierung anhand eines regelmäßigen Monitorings in Analogie zu §5 des „Energiewende und Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein“ vom März 2017. Sie ist dem Landtag einmal jährlich vorzulegen. Es sind darin Angaben zu dem genehmigten sowie tatsächlichen Flächenverbrauch bezüglich wohnbaulicher, gewerblicher, verkehrsinfrastruktureller und energiewirtschaftlicher Herkunft zu treffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei einer Feststellung von Zielverfehlungen im Rahmen des Monitorings muss die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die Zielverfehlungen zeitnah auszugleichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2) Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion, die Inkraftsetzung des geänderten Wohnungsbaubemessungsrahmens des LEP seitens der Landesregierung ohne vorheriges öffentliches Beteiligungsverfahren zu überprüfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3) Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion weiterhin auf, eine Rechtsgrundlage erarbeiten zu lassen, die zum Ziel hat, über eine Bundesratsinitiative den Ausgleich von Flächenverbrauch in der Bundesgesetzgebung zu regeln. Die zukünftige Kompensationsregelung soll – entsprechend dem in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschriebenen Netto-Null-Verbrauch in 2050 – einen Ausgleich durch Entsiegelungen von äquivalenten Flächenanteilen vorsehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein vom März 2017 ordnet der Landesregierung eine Vorbildfunktion zu (§4). Leider wurde im Rahmen dieser eher technisch orientierten Gesetzgebung vergessen, den Faktor Flächenverbrauch mit einzubeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Januar 2019 hat der Landtag auf Antrag der Koalition ein „Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs“ verabschiedet, das in krassem Widerspruch zu dem zurzeit anhängigen ersten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 steht, der vom Kabinett im November 2018 beschlossen wurde. Wesentliche Bestimmungen daraus wurden zum 17.12.2018 vor der öffentlichen Anhörung und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange von dem Innenministerium für rechtsgültig erklärt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der LEP sowie die Ende 2016 verabschiedete „Landesentwicklungsstrategie 2030“ stellen die übergeordneten landesweiten Ziele und Grundsätze zur Raumordnung im Planungsmaßstab 1:300.000 auf Landesebene dar. Die nachgeordnete Planungsebene sind die vier regionalen Landschaftsrahmenpläne. Sie werden seit 2014 neu bearbeitet und sind zurzeit ebenfalls in der Stellungnahmephase der öffentlichen Beteiligung. Sie sollen die regionalspezifischen und kleinräumigeren Umweltdaten im Maßstab 1:100.00 abbilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein setzt am derzeit gültigen Landesentwicklungsplan 2010 an und umfasst zahlreiche Einzelaspekte. Die im LEP 2010 enthaltene Gliederungsstruktur und das im LEP 2010 enthaltene Themenspektrum wird in weiten Teilen übernommen oder „weiterentwickelt“ und den aktuellen Belangen angepasst, beziehungsweise ergänzt. Das Thema Windenergie wurde in einem eigenen, derzeit laufenden Verfahren abgekoppelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Von umwelt- und klimapolitischer Relevanz sind insbesondere die Themen: wohnbauliche Entwicklung und großflächiger Einzelhandel, Verkehr und Mobilität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Tourismus. In all diesen Kapiteln geht es darum, die Landesplanung zu „liberalisieren“ und zu vereinfachen, um dem Wachstum keine Grenzen zu setzen. Ein Ziel, das dem Klima- und Umweltschutz diametral entgegensteht. Flächenverbrauch ist ein zentraler Pfeiler in der Degrowth-Debatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der LEP 2010 sollte ursprünglich bis 2025 gelten. Laut Koalitionsvertrag wird er nun nach nur acht Jahren fortgeschrieben. Hintergrund der Vereinbarung ist die Befürchtung von Wirtschaft und Politik, vorzeitig an eine gesetzlich verordnete Wachstumsgrenze zu stoßen. Der LEP begrenzt die Entwicklung des Wohnungsbaus auf 10% mehr Wohneinheiten in kleineren Gemeinden, bzw. 15% in Städten. Diese Werte beziehen sich auf den Wohnungsbestand vom 1.1.2010 und sollten bis Ende 2025 gelten. Bis Ende 2018 haben jedoch schon weit mehr als 100 der 1.106 Gemeinden in Schleswig-Holstein, insbesondere in dem Speckgürtel um Hamburg und um Kiel, Flensburg und Husum, die Ihnen vom LEP 2010 zugebilligten Wachstumsraten der wohnbaulichen Entwicklung überschritten. Ohne Änderung des LEP ist es den kommunalen Selbstverwaltungen in diesen Orten nur noch über Ausnahmeanträge des Innenministeriums möglich, die von ihnen gewünschten Bauleitplanungen auszuführen. Ein Verfahren, das insbesondere im Hamburger Umland schon sehr offensiv angegangen wird. Nun soll die Bemessungsgrundlage flink auf den Zeitpunkt 31.12.2017 verschoben werden. Damit werden gerade diejenigen Kommunen belohnt, die in den vergangenen acht Jahren mit Ihren Flächen herumgeaast haben und ihr Kontingent weit vor der Zeit ausgeschöpft haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 1992 geht in Schleswig-Holstein durch die Versiegelung jährlich etwa 0,1% der Landesfläche für die Wasserregeneration und für die CO<sub>2</sub>-Bindung verloren. Die prozentuale Zunahme der Flächenversiegelung in dem Land zwischen den Meeren war im letzten gemessenen Vergleichszeitraum (2000 - 2009) die höchste aller Bundesländer. 9.400 ha oder <strong>94 km², gingen in diesen 9 Jahren in Schleswig-Holstein durch Versiegelung verloren. Das entspricht der Fläche der beiden Städte Rendsburg (23,8 km²) und Neumünster (71,6 qkm)</strong> zusammen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landesplanung konterkariert die klimapolitischen Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung in eklatanter Weise. Die Landesregierung treibt mit der Fortschreibung den raumordnerischen und klimapolitischen Wahnsinn wider besseres Wissen weiter an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 legt für Schleswig-Holstein einen Flächenverbrauch von 1,3 Hektar pro Tag bis 2030 als Ziel fest. 2050 soll ein Nettonullverbrauch erreicht werden. Bis 2016 sollte das 1,3 ha-Ziel übrigens schon 2020 erreicht werden. Tatsächlich verliert das Land zwischen den Meeren aktuell täglich knapp 3 Hektar Boden (wahrscheinlich sogar rund 5 Hektar) durch die Siedlungsentwicklung, durch Gewerbegebiete, Verkehrsinfrastruktur und Energie- sowie Rohstoffwirtschaft. Das Ziel wird also noch eklatanter als das nationale Klimaschutzziel gerissen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt mehrere Indikatoren dafür, dass sich der Flächenverbrauch In Schleswig-Holstein in den letzten neun Jahren eher noch weiter gesteigert hat. Neben dem Straßenbau (allein für die geplante A20 sollen 480 Hektar versiegelt werden) und der Errichtung von Gewerbeflächen geht vom Wohnungsneubau und dem von ihm verursachten zusätzlichen Straßen- und Parkraum die größte Flächenversiegelung aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Zunahme des Flächenverbrauchs geht in Schleswig-Holstein jedoch kein äquivalenter Zuwachs der Bevölkerung einher. Die Einwohnerzahlen steigen nur geringfügig. Allein die Umgebung von Hamburg unterliegt einem stärkeren Bevölkerungsdruck durch die hohen Miet- und Bodenpreise in der Hansestadt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Verbrauch von Wohnfläche jeder Einwohner*in ist dagegen von 2000 bis 2014 um fast 20%, von 39,5m<sup>2</sup> auf 46,5m<sup>2</sup> je Einwohner gestiegen (www.umweltbundesamt.de). Es ist deswegen nicht zielführend per se von einer Wohnungsnot zu sprechen. Es geht eher um ein Verteilungsproblem von verfügbarem günstigem Wohnraum und der Frage von Genügsamkeit und Anspruch bei den anderen 80% der Bevölkerung. Wieviel Fläche bedarf ein Mensch zum Glücklichsein?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit Jahrzehnten ist uns bewusst, dass Flächenversiegelung eine &quot;schleichende Dampfwalze&quot; ist, die eine Vielfalt von Problemen aufwirft. Flächenfraß und Versiegelungsmaßnahmen sind meist nur mosaikhaft wahrnehmbar. Wir sind nur episodisch betroffen: Mal sind wir kurzfristig empört von dem vollflächig versiegelten neuen Gewerbegebiet, bevor wir uns dann an den Anblick gewöhnt haben, mal nehmen wir das neue Pflaster der Garagenauffahrt des Nachbarn eher beiläufig wahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Böden haben sich über Jahrtausende entwickelt. Ihr Schutz ist für unser Wohlergehen und das kommender Generationen unabdingbar. Und vor allem: Boden und Fläche sind nicht vermehrbar. Jeder verlorene Quadratmeter hat eine klimapolitische Dimension, die wir im Alltag schnell verdrängen. Die Zusammenhänge von Flächenverbrauch, energetischer Rückstrahlung, verstärkter Wärmeabsorption, verminderter CO<sub>2</sub>-Bindung, Probleme des Oberflächenabflusses bei Starkregen und mangelnder Wasserneubildung sowie Verlust von Lebensräumen, Biodiversität, natürlichen Wirtschaftsflächen und Landschaftsbild sind noch weitgehend unbeachtet. Eine Forderung nach einer bundesgesetzlichen Kompensierung von Versiegelung durch gleichzeitige Entsiegelung im Verhältnis eins zu eins ist deshalb dringend geboten und einzufordern. Sie wird bisher leider parteiübergreifend als realitätsfern abgetan. Hier fehlen noch die politische Vision und Phantasie der Regierenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Deich- und Sielverbände des Landes warnen: Die Kosten für die Entwässerung in Schleswig-Holstein explodieren durch Starkregenereignisse. Auf rund einem Fünftel der Fläche Schleswig-Holsteins, den sogenannten Niederungsgebieten, die sich keine 2,5 Meter über den Meeresspiegel (Normal Null) erheben, droht zunehmend „Land unter“. Wegen der niedrigen Höhe und des geringen Gefälles müssen diese Flächen im Binnenland künstlich und mit hohem Energieaufwand entwässert werden. Starkregen und Versiegelungen durch Gewerbegebiete, Wohnungs- und Straßenbau verschärfen die Situation. Das Gefälle zum Meer wird zudem, z.B. durch Moorsackungen infolge von Entwässerungsmaßnahmen und die zunehmende Aufschlickung des Wattenmeers durch den Meeresspiegelanstieg, immer flacher. Die Folge: viel Wasser kann immer schlechter abfließen und erschweren und verteuern die Entwässerung stetig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit den oben genannten Beschlüssen sind mehrere Forderungen verknüpft:Anders als in dem bisherigen Entwurf der Fortschreibung des LEP müssen die zahlenmäßigen Angaben zum Flächenverbrauch als &quot;Ziele&quot; festgeschrieben werden und nicht wie bisher als unverbindliche &quot;Grundsätze&quot;.<br>
Eine Überschreitung von Grundsätzen macht kein Verwaltungshandeln notwendig und führt zu keinerlei Konsequenzen oder gar Sanktionen bei deren Überschreitung. Erst eine Nennung von konkreten<br>
Zielen und Zwischenzielen macht die Kontrolle über die Entwicklung und das Ausmaß der Umweltauswirkung sowie eine Reaktion von Politik und Öffentlickeit als Konsequenz möglich. Dazu kann auf die im Landesplanungsgesetz formulierten Monitoring- und Evaluationsprogramme zurückgegriffen werden. Die daraus gewonnenen Ergebnissen sind dann jährlich mit den gesetzten Zielen abzugleichen. Einer Fehlentwicklung ist mit geeigneten verwaltungstechnischen Mitteln gegenzusteuern und ist politisch zu begleiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Politik an gerissenen Zielen gemessen werden kann und die Fortschreibung des LEP nicht auf Kosten unserer klimapolitischen Zukunft erfolgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 11:51:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D 6NEU: Die Privatsphäre von Bewerber*innen um ein Mandat oder öffentliches Amt muss geschützt werden </title>
                        <link>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/motion/11155</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/motion/11155</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, sich für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, die den Schutz der Privatsphäre von Bewerber*innen um ein Mandat oder öffentliches Amt zum Ziel hat. Bewerber*innen soll es freigestellt werden, anstelle der Privatadresse die Adresse der jeweiligen Geschäftsstelle der Partei anzugeben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wer für ein öffentliches Amt oder ein Mandat kandidiert, muss seine Privatadresse preisgeben. Ist das noch zeitgemäß? Die Gesellschaft hat sich gewandelt, der Umgang mit der Privatsphäre der Mitmenschen auch. Personen des öffentlichen Lebens sind zu Zielscheiben geworden. Wenn wir weiterhin Menschen motivieren wollen, sich in dieser Gesellschaft einzubringen, müssen wir ihnen Schutz gewähren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 26 Mar 2019 15:05:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A 3NEU: Fortsetzung der Reaktivierung von Hein Schönberg</title>
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                        <author>LPT (beschlossen am: 24.03.2019)</author>
                        <guid>https://lpt-23-24_03_2019.antragsgruen.de/lpt-23-24_03_2019/motion/11139</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordert die Jamaica-Koalition auf, die Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel – Schönberg (Hein Schönberg) trotz der voraussichtlichen Kostensteigerungen weiterzuverfolgen und zügig umzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung Dringlichkeit: Die Dringlichkeit wird begründet mit der Infragestellung des Projektes durch den Landesminister für Verkehr. Die Erklärung des Ministers erfolgte nach Ende der Antragsfrist am 23.02.19.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund der voraussichtlichen Kostensteigerungen bei der Reaktivierung der Bahnlinie Kiel - Schönberg (Hein Schönberg) lässt Landesverkehrsminister Buchholz jetzt die Situation und Finanzierung des Projektes prüfen und stellt dieses sogar in seiner Fortführung infrage. Zur Prüfung gehören laut Buchholz daher Ursachenforschung, Einsparpotentiale, aber auch die Folgen eines Projektabbruchs. Die Ergebnisse sollen dann im Verkehrsausschuss des Landtags als Entscheidungsgrundlage für die Frage dienen, ob das Projekt weiterverfolgt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landesregierung sowie Bündnis 90 / DIE GRÜNEN als Partei in Schleswig-Holstein haben sich den klima- und umweltfreundlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Schleswig-Holstein zum Ziel gesetzt. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel – Schönberg ist dabei ein wichtiger Baustein, um das Umland besser an die Landeshauptstadt anzubinden und eine deutlich attraktivere Alternative zum klima- und umweltschädlichen Individualverkehr mit dem PKW bereitzustellen. Die Landeshauptstadt Kiel ist bei der weiteren Stadtentwicklung auf besondere Weise auf die Umlandgemeinden angewiesen, welche umgekehrt von einer guten und attraktiven ÖPNV-Anbindung an die Stadt Kiel profitieren. Nicht zuletzt durch das immens gestiegene Aufkommen an Pendlerströmen hat sich die Schadstoffbelastung durch den motorisierten Individualverkehr auf einigen Hauptverkehrsachsen in Kiel in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Die Landeshauptstadt ist daher bemüht, günstige und attraktive Anreize für einen Umstieg auf den ÖPNV zu setzen. Ein deutlich besseres ÖPNV-Angebot ist dafür essentiell und die Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel – Schönberg dabei ein wesentlicher Baustein. Diese ist daher auch in den Prognosen des Klimaschutzszenarios im Masterplan Mobilität der KielRegion zu Grunde gelegt. Ebenso haben sich die Gemeinden im Kreis Plön einer Attraktivierung des ÖPNV angenommen, der nicht nur Grundlage einer klimafreundlichen Mobilitätswende ist, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum leisten kann und soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht zuletzt hat die Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberg eine Symbolwirkung für die klimagerechte Mobilitätswende im Land Schleswig-Holstein. Ein Scheitern dieses Projektes dürfte andere, geplante und angedachte Projekte im schienengebundenen Regionalverkehr (z.B. die Reaktivierung der Strecke Neumünster – Ascheberg) mindestens erschweren, wenn nicht sogar im Ansatz verhindern. Daher würde ein Scheitern der Reaktivierung Kiel-Schönberg nicht nur negative Auswirkungen auf Kiel und die Umlandgemeinden in den beiden Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde haben, sondern auf die gesamte Mobilitätswende im Land Schleswig-Holstein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher fordert der Landesverband Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die Landesregierung und den Landesverkehrsminister mit Nachdruck auf, dieses wichtige Projekt zum Attraktivierung des ÖPNV, zur Anbindung des Kieler Umlands und zur Reduktion der Schadstoffemissionen im Kieler Stadtbereich trotz der gestiegenen Kosten fortzuführen und schnellstmöglich umzusetzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 26 Mar 2019 13:43:38 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>